KFA - Verzinsung vergessen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1

12.10.2017, 15:09

Huhu,

bei einem KFA wurde leider versäumt, die Verzinsung zu beantragen (lange Geschichte :oops: ). Der KFB ist entsprechend ohne Verzinsung ergangen. Kann ich jetzt noch irgendwas tun?
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Anahid
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#2

12.10.2017, 15:11

Nein.
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#3

12.10.2017, 15:26

Das sehe ich leider anders: Die Rechtsprechung hat schon seit 1960 (!) entschieden, dass eine Verzinsung - auch nach Rechtskraft des KFB - nachgeholt werden kann. Die Verzinsung ist sodann ab Eingang des Ursprungs-KFA auszusprechen.

@ Anahid:
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#4

12.10.2017, 15:42

Ausnahmsweise habe ich mich tatsächlich mal auf die Forensuche beschränkt Dino :oops:
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#5

12.10.2017, 17:05

Oops, da kann man mal sehen... :shock:
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#6

12.10.2017, 17:18

Bin jetzt selbst fündig geworden und gebe das hier an mögliche Kollegen/innen weiter, die vielleicht mal das gleiche Problem haben:

Wenn man die Verzinsung gar nicht beantragt hat, kann man dies nachholen. Wenn man aber eine "falsche" Verzinsung beantragt hat und darüber dann rechtskräftig wie auch immer entschieden wurde, dann ist Schicht im Schacht. Siehe BGH NJW 2003, 1462
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