Erfahrung EMA nach Reform BMG

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jule69
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#1

11.08.2016, 13:00

Halli hallo, sagt mal geht es Euch auch so, dass Ihr seit der Reform des BMG kaum noch die neue Anschrift der Schuldner ermittelt bekommt? Ich bin hier z. B. in Berlin beim Großkundenserver angemeldet. Nicht nur dass früher die EMA dort lediglich 1,50 € kam und jetzt seit August 5,00 €, ich muss jetzt seit der Reform zwei Pflichtangaben tätigen, Geburtsdatum, Familienstand und/oder letzte Anschrift. Wenn der Schuldner noch nicht die VAK abgegeben hat, ist es ja schwierig Angaben zum Geburstdatum und Familienstand zu machen und selbst wenn, bekomme ich meistens das Ergebnis "eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erteilt werden".

Ist es jetzt so, dass der Schuldner einfach ne Meldesperre beantragen kann und ich als Gläubiger komme nicht mehr ran? Ich hab in einer Sache auch schon nach vorliegen der Auskunft "kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erteilt werden" an das LaBo geschrieben mit Titel in Kopie, bekam ich als Antwort "wir bitten von weiteren Anfragen abzusehen, es kann keine Auskunft erteilt werden"

Hat jemand noch nen Tipp? Oder ähnliche Erfahrungen gemacht?
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Anahid
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#2

11.08.2016, 15:33

Ich hab das jetzt in zwei Fällen. In einem Fall habe ich jetzt den GV mit der Adressermittlung beauftragt. Mal gucken, was da rauskommt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Jule69
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#3

12.08.2016, 08:51

Ah ok. Ich finds halt nur komisch, dass selbst wenn ich ein berechtigtes Interesse nachweise, keine Auskunft mehr bekomme...
Jule69
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#4

20.09.2017, 10:25

Ich muss das Thema noch einmal ausgraben. Wie ist Eure Erfahrung mit den Auskünften wenn dort steht, eine Auskunft "kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erteilt werden" hat jemand eine Möglichkeit,außer Beauftragung durch den GVZ, gefunden, an die Anschrift zu kommen? Ich bin in manchen Sachen echt verzweifelt. Kann ja nicht sein, dass die Schuldner sich nen Sperrvermerk eintragen lassen und das wars dann...
Pitt
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#5

20.09.2017, 11:33

Es braucht noch nicht einmal ein Sperrvermerk vorliegen, damit man die sog. "neutrale Antwort" vom Melderegister bekommt. Es genügt schon, dass derjenige sich nicht abgemeldet hat, nie dort gemeldet war oder es Mehrfachtreffer (Namensvetter) gibt. Aus der Info der Stadt Düsseldorf :
Sofern aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Auskunft aus dem Melderegister nicht erteilt werden kann, beispielhaft
- wegen einer im Melderegister eingetragenen Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz,
- eines im Melderegister eingetragenen bedingten Sperrvermerks nach § 52 Bundesmeldegesetz,
- weil die gesuchte Person nicht eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann (Mehrfachtreffer) oder
- weil die gesuchte Person in Düsseldorf überhaupt nicht gemeldet ist oder war,
erhalten Sie eine neutrale Antwort mit folgendem Wortlaut: "Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden."
Wenn man vom EMA keine hilfreiche Auskunft erhält, bleibt nur die Adressermittlung durch den GVZ (Abfrage beim Rentenversicherer) oder Einschaltung privater Auskunfteien.
Jule69
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#6

25.09.2017, 12:51

das ist doch aber voll doof und kompliziert dass man nicht beim Meldeamt mit dem vorhandenen Titel trotzdem eine Auskunft bekommt...
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