Hallo,
ein Insolvenzschuldner von uns befindet sich in der Wohlverhaltensphase.
Nun hat er für einen Zeitraum, in welchem er sich schon in der Wohlverhaltensphase befunden hat, eine Nebenkostenerstattung erhalten. Diese Erstattung wurde uns nun aber auf unser Insolvenz-Anderkonto überwiesen.
Wem gehört dieser Betrag nun eigentlich? Was ist, wenn ich ihm diesem Betrag zurückerstatte? Darf der Schuldner hier entsprechend "ansparen"?
Vielen Dank schonmal für Eure Rückmeldungen.
Michael
Nebenkostenerstattung in der Wohlverhaltensphase
- paralegal6
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Erbschaften und Schenkungen müssen zur Hälfte abgeführt werden, ich würde sagen für Nebenkosten gilt das nicht. (295 InsO)
Sind eure Verfahrenskostem etc gedeckt? Dann spricht m.E. nichts gegen eine Auszahlung an den Schuldner
Sind eure Verfahrenskostem etc gedeckt? Dann spricht m.E. nichts gegen eine Auszahlung an den Schuldner
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Hallo Wöhli,
das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung steht dem Schuldner zu, wenn das Guthaben in einer Zeit entstanden ist, in der er sich bereits in der WVP befunden hat. Ansonsten steht es anteilig der Insomasse zu. Er darf in der WVP sparen. Das einzige, was er abzugeben ist, sind pfändbare Bezüge sowie die Hälfte von Erbschaften und Schenkungen.
Lg Bianca1109
das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung steht dem Schuldner zu, wenn das Guthaben in einer Zeit entstanden ist, in der er sich bereits in der WVP befunden hat. Ansonsten steht es anteilig der Insomasse zu. Er darf in der WVP sparen. Das einzige, was er abzugeben ist, sind pfändbare Bezüge sowie die Hälfte von Erbschaften und Schenkungen.
Lg Bianca1109