Gepfändete Gegenstände nicht da

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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schmackebatz
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#1

21.09.2017, 11:31

Hallo, komme gerade nicht weiter. Eine Schuldnerin soll gem. Urteil 30 kg Silberbarren an die Gläubigerin herausgeben. Die Gerichtsvollzieher konnte die Barren nicht finden (wahrscheinlich hat die Schuldnerin sie bereits verkauft). Die Barren haben immerhin einen Wert von ca. 14.000 bis 15.000 €. Was kann ich tun, um einen Ersatz zu bekommen. Hatte mal gegoogelt, dass ich einen Zwangsgeldantrag gem. § 888 ZPO stellen kann, das scheint mir aber nicht richtig. Kann mir jemand helfen? Die Mandantin ist - natürlich - genervt, da sie auch die Kohle braucht.
Ach ja, das Gericht hat uns nicht nachvollziehbaren Gründen dem Hilfsantrag auf Erstattung des Wertes der Silberbarren nicht stattgegeben.
LG Schmackebatz
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Adora Belle
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#2

21.09.2017, 11:45

Wenn der Hauptantrag durchgeht, wird nicht über den Hilfsantrag entschieden. Da hätte man schon in der Klage ganz anders rangehen müssen, wenn die Gefahr besteht, dass die herauszugebenden Sachen nicht mehr da sind. Ich frage mich, wie die Gegenseite im Verfahren dem Anspruch entgegengetreten ist. Offenbar nicht mit dem Argument, sie habe die Silberbarren nicht (mehr). Das führt aber hier ohne Aktenkenntnis viel zu weit, und damit in die Rechtsberatung.

Mit dem Herausgabeurteil kannst Du jedenfalls nichts anfangen, wenn es nichts herauszugeben gibt.
schmackebatz
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#3

21.09.2017, 11:55

Die hat bezüglich dieser Sache in dem Prozess überhaupt nichts vorgetragen. Erst nachdem wir wegen anderer Sachen Berufung eingelegt haben, hat sie Anschlussberufung eingelegt, die aber, als wir die Berufung wieder zurückgenommen haben, natürlich auch weg war. Gibt es nicht die Möglichkeit, irgendwie anders Ersatz zu bekommen? Sie müsste ja einfach nur wieder 30 Silberbarren kaufen und sie herausgeben oder zumindest den Ersatz in Geld. Gibt es eine Möglichkeit, das geltend zu machen.
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#4

21.09.2017, 12:07

Das ist doch wahrscheinlich keine Gattungsschuld, da kann man nicht irgendwelche Barren rausgeben. Habt Ihr bei Euch keine Anwälte, die die Fälle bearbeiten?
schmackebatz
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#5

21.09.2017, 12:20

Leider bin ich hier die einzige, die Zwangsvollstreckung und solche Sachen macht. Ist keine Gattungsschuld, unsere Mandantin hatte die Silberbarren bei ihrem Sohn und dessen langjähriger Lebensgefährtin - die jetzige Schuldnerin - gelagert und will sie jetzt wiederhaben, da sie sie verkaufen will und muss. Ist eine sehr verquere Familiengeschichte, geht insgesamt um sehr viel Geld, das unsere Mandantin wohl von der Schuldnerin als auch von ihrem Sohn als Gesamtschuldner bekommen muss neben weiteren Verpflichtungen (Rückübertragung von Grundstücken und ähnliches). Das Verfahren gegen den Sohn war ausgesetzt, weil er in Insolvenz gegangen ist, die mittlerweile aufgehoben ist, das Verfahren lief dann nur noch gegen die Schuldnerin als Betreuerin des Sohnes und im Vorfeld Nutznießerin - daher die Klage auch gegen sie -, und sie wurde nur verurteilt, die Silberbarren herauszugeben, die sie jetzt nicht hat, weil sie sie - wie gesagt - wahrscheinlich verkauft hat, um ihren exzentrischen Lebensstil zu finanzieren. Unsere Mandantin hatte Verluste in Höhe von mehreren hunderttausend Euro und braucht das Geld, das sie für die Silberbarren kriegen würde.
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#6

21.09.2017, 12:22

Das ist ein Problem der Titulierung, das kannst Du nicht in der Zwangsvollstreckung lösen.
schmackebatz
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#7

21.09.2017, 12:31

Vielen Dank für die Antwort. Das habe ich befürchtet.
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