Parteiauslagen JVEG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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tine001
Kennt alle Akten auswendig
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#1

20.09.2017, 09:57

Huhu,

ich hab eine Akte, da kommt unser Mdt/Kläger von weiter weg. Es fand hier ein Gerichtstermin statt. Er fuhr bei sich am Vortag 14 Uhr los, übernachtete hier, ging zum GT, fuhr wieder heim und war dann circa 20 Uhr zuhause.

Übernachtungskosten + Fahrkilometer, hat die Ehefrau schon mit Formular bei Gericht eingereicht (wurde als Zeugin geladen).

Ich würde jetzt noch das Tagegeld/Aufwandsentschädigung § 6 JVEG bei mehr als 24 Stunden von 24 € holen

und wollte dann noch nach § 20 die Entschädigung für Zeitversäumnis 3,50 € je Stunde geltend machen. Mdt ist nicht arbeitslos, hatte keinen Verdienstausfall, er ist freiberuflich tätig. Kann ich da überhaupt das nehmen, weil er an dem Tag keinen Auftrag hatte bzw. keinen angenommen hat. Wenn ja hab ich auch grad keinen Plan wieviele Stunden ich da ansetzen könnte. Hab sonst ja immer die Zeit für den Gerichtstermin genommen , aber den Fall mit Übernachtung hatte ich noch nicht....

Liebe Grüße
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Anahid
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#2

25.09.2017, 17:48

Ich würde hier sagen, dass pro Stunde - wie beim GF - 21,00 € anfallen, da er ja selbständig ist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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13
NORTHERN DINO
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#3

25.09.2017, 19:36

:zustimm
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