Nachdem ich im Rpfl-forum bisher nichts in Erfahrung bringen konnte, stelle ich meine Frage nun hier.
Schuldner ist verpflichtet, Zug um Zug gegen Abtretung von Rechten Betrag X zu zahlen. Annahmeverzug ist im Urteil nicht festgestellt.
Dem Schuldner würde ich über PBV nunmehr die Abtretung (nochmals) anbieten, Frist zur Annahme setzen und zur Zahlung auffordern. Nachdem der Annahmeverzug durch öffentliche Urkunden nachzuweisen ist - Zustellung durch Gerichtsvollzieher.
Habe ich etwas übersehen?
Im anderen Forum wurde mir die Frage gestellt, wie der Annahmeverzug durch die bloße GV-Zustellung des "Abtretungsangebots" nachgewiesen sein soll. Ich habe doch aber die Zustellurkunde?
Zug um Zug gegen Abtretung Rechte
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12464
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
Meiner Meinung nach übersiehst du nichts. Allerdings denke ich, dass die Annahmefrist erst nach der Zustellung durch den GV beginnen kann. Was ja nur heißt, dass du in deinem Angebotsschreiben eine (der Zeit wegen der ZU durch den GV) angepasste Frist setzen solltest.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Danke icerose.
Ich würde als Fristsetzung "eine Woche nach Zustellung dieses Schreibens" nehmen. Das dürfte ja ausreichend bestimmt sein, oder?
Ich würde als Fristsetzung "eine Woche nach Zustellung dieses Schreibens" nehmen. Das dürfte ja ausreichend bestimmt sein, oder?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12464
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
ja, das ist ausreichend bestimmt. Immerhin geht das Ganze ja an den PBV.
Und ja, die Zustellungsurkunde des GV dient dann als Nachweis für den Annahmeverzug.
Und ja, die Zustellungsurkunde des GV dient dann als Nachweis für den Annahmeverzug.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück