Umwandlung FAhrverbot höheres Bußgeld Abrechnung mit VS

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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leika

#1

21.08.2017, 17:47

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu den Gebühren einer Umwandlung in einer Bußgeldsache und bitte um Eue Hilfe

Mandat kommt mit einem Bußgeldbescheid zu uns von 188,50 € plus Gebühren und einem Monat Fahrverbot. Wir fordern Akteneinsicht an. Führen ein Telefonat mit der Verwaltung über Umwandlung ein höheres Bußgeld anstelle Fahrverbot. Dies wurde akzeptiert und das Bußgeld bträgt nun 348,50 €. Wäre meine Abrechnung an die Versicherung so richtig.

Grundgebühr Nr. 5100 RVG (Mittelgebühr)
Verfahrensgebühr Nr. 5103 VV RVG (Mittelgebühr)
5115 Mitwirkung am Verfahren zur Vermeidung der Hauptverhandlung,
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG
19 % Umsatzsteuer gemäß Nr. 7008 VV RVG
Rechnungsbetrag:
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#2

21.08.2017, 18:40

Ja.
Lori79
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#3

22.08.2017, 10:25

Hallo,
habe einen so ähnlichen Fall. Nur hat die Bußgeldbehörde einer Verdopplung nicht zugestimmt. Das Verfahren ging an das AG. Es wurde terminiert. Bevor der Termin stattgefunden hat, wurde im Beschlusswege (Verdopplung der Geldbuße nach unserem Antrag) entschieden, der Termin wurde aufgehoben.
ich würde genau so abrechnen:
Grundgebühr 5100 RVG
Verfahrensgebühr 5103 VV RVG (vorbereitendes Verf.)
Verfahrensgebühr 5109 VV RVG (Verfahren AG)
5115 Mitwirkung am Verfahren zur Vermeidung der Hauptverhandlung
Auslagen
19 % UST.

Danke Euch
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#4

22.08.2017, 10:30

Wart Ihr an der Entscheidung im Beschlusswege irgendwie beteiligt? Für die 5115 ist eine - wie auch immer geartete - Mitwirkung erforderlich. Im Zweifel reicht es aber wahrscheinlich, wenn Euer Hinarbeiten auf die Verdoppelung etc aus dem Verwaltungsverfahren im gerichtlichen Verfahren "fortwirkt".
Lori79
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#5

22.08.2017, 10:44

Ja waren wir, wir wollten ja eine Verdopplung. Mein Chef hat mit dem Richter telefoniert und wir haben unser Schreiben, welches wir an die Verwaltungsbehörde geschickt hatten, in welchem wir ausgeführt haben, dass wir eine Verdopplung wollen (wegen Arbeit etc.) an das Gericht weitergeleitet.
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