Kostenfestsetzungsbeschluss und sofortige Beschwerde

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#11

07.08.2017, 10:51

Stümmt auffallend. Sorry. :oops:
Oh shit, where are my glasses? 203
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Lori79
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#12

01.09.2017, 12:13

Hallo Ihr Lieben,
ich haben folgenden Fall:
KFB wurde erlassen. Der Gegner hat gegen diesen sofortige Beschwerde eingelegt beim LG, wurde nicht abgeholfen, und dem Senat zur Entscheidung vorgelegt.
Hier kann ich doch eine 0,5 Gebühr nach 3500 berechnen.
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#13

01.09.2017, 12:16

Nachtrag: sofortige Beschwerde wurde beim OLG eingelegt, es ging um die Gebühren des BGH Anwaltes.
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Anahid
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#14

01.09.2017, 12:29

Für die Beschwerde, auch wenn sie von der Gegenseite eingelegt wurde, fällt die 0,5 nach 3500 an, richtig.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#15

01.09.2017, 12:30

Danke
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#16

28.09.2017, 17:29

Anahid hat geschrieben:Für die Beschwerde, auch wenn sie von der Gegenseite eingelegt wurde, fällt die 0,5 nach 3500 an, richtig.
Ich habe dazu eine (wahrscheinlich ganz doofe) Frage: Ist diese Gebühr auch erstattungsfähig? Und das auch dann, wenn das Beschwerdegericht ohne eine Stellungnahme unsererseits entschieden hat? Eine KGE habe ich. :oops:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Anahid
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#17

28.09.2017, 17:45

Ja ist sie. ;)
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#18

28.09.2017, 18:57

LS
Für die Entstehung der VG nach Nr. 3500 VV RVG ist eine irgendwie geartete Tätigkeit, insbesondere die Prüfung der Erfolgsaussichten, im Beschwerdeverfahren ausreichend. Die Einreichung eines Schriftsatzes ist nicht erforderlich [Rn. 8].

OLG Rostock, Beschl. v. 21.04.2006 – 8 W 17/06

MDR 2006, 1194 = RVGreport 2006, 308 = OLGR Rostock 2006, 686 = juris
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#19

29.09.2017, 09:45

:thx :mrgreen:
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#20

29.09.2017, 11:07

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