Schuldner kann nicht ermittelt werden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Chayenné
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#1

18.07.2017, 11:30

Hallo und guten Mittag,

ich brauche einmal einen Rat, wie ich in einer Sache hier vorgehen kann. Zu allererst sei erstmal festgehalten, dass ich nicht weiß, in welche "Abteilung" mein Post soll, aber ich habe mal ZV gewält, da die Sache wahrscheinlich in einer ZV enden wird, aber so weit sind wir eigentlich noch nicht... Sorry im Voraus, wenn ich hier falsch bin oder es so eine Frage schonmal gab!

Wir sollen eine Forderung einziehen und haben dazu ein EMA gemacht. Fun Fact: Die hat unsere Mandantin 40,00 EUR gekostet und hat uns einfach nichts gebracht, da der Schuldner unter den angegebenen Adressen nicht zu ermitteln war.

Also, Schuldner nicht zu ermitteln - alle Briefe kamen zurück.

Nun fragt mich mein Chef wie wir hier weiter kommen, und ich (Azubi 1. Jahr) habe keine Ahnung, möchte aber in dieser Sache für unsere Mandantin ein klein bisschen Erfolg sehen, da es um viel Geld geht.

Wie können wir den Schuldner ermitteln? Unsere einzige Idee ist bei den zuständigen Gerichtsvollziehern anzurufen und dort irgendwie ein bisschen nachzufragen, ob Ihnen der Schuldner irgendwie bekannt ist.
Danke fürs Lesen!
Zuletzt geändert von Chayenné am 20.07.2017, 12:36, insgesamt 2-mal geändert.
Biene61
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#2

18.07.2017, 11:35

welche daten habt ihr denn vom schuldner?

habt ihr mal ne anfrage bei den einschlägigen auskunfteien eingeholt?
Chayenné
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#3

18.07.2017, 11:49

Biene61 hat geschrieben:welche daten habt ihr denn vom schuldner?

habt ihr mal ne anfrage bei den einschlägigen auskunfteien eingeholt?

Bei den was bitte? :mrgreen: Sorry, ich weiß nicht was gemeint ist.
Wir haben den Namen und von der EMA zwei verschiedene Adressen. Er ist von a nach b gezogen und wir haben einfach beide Adressen angeschrieben, nachdem das mit der ersten nicht geklappt hat.
Biene61
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#4

18.07.2017, 11:51

bürgel, supercheck, credtireform oder ähnliches - dafür wäre geburtsdatum und geburtsort hilfreich (aber nicht zwingend erforderlich)
Chayenné
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#5

18.07.2017, 14:02

Aaah, super, danke. Genau solche Infos und Unternehmen fehlen mir... Ich weiß nämlich nicht wie man noch an Adressen kommen könnte, mal abgesehen von dieser Adress Research von der Post welche a) unverschämt teuer ist und b) auch nur mit Einwohnermeldeämtern zusammen arbeitet.

Aber so wie ich das sehe ist das bei "Supercheck" fast genau so.. "3 Stufen bis zum Einwohnermeldeamt" - d.h. das Einwohnermeldeamt ist die "höchste" Stufe, um eine Adresse zu ermitteln? Macht es hier Sinn diesen Dienst zu nutzen, wenn wir schon eine EMA durchgeführt haben?
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#6

18.07.2017, 22:04

Hallo,

du kannst über die Post auch eine Anschriftenprüfung vornehmen. Kostet nur eine Briefmarke für ne Postkarte glaub ich und die Karten hierfür bekommt man bei der Postfiliale.

Ansonsten google ich einfach mal den Schuldner und befrage zum Beispiel auch mal Facebook. Da hab ich manchen Schuldner wiedergefunden beziehungsweise rausgefunden, ob da mittlerweile was zu holen ist oder wo er wohnt. Viele habe ja so ziemlich alles öffentlich bei Facebook.

Zudem sagst du, er sei von a nach b gezogen und ihr habt an beide Adressen geschrieben. Kamen beide Briefe zurück? Habt ihr Adresse b über die EMA bekommen? Wenn ja, und der Brief von Adresse b auch zurückkam, habt ihr schon EMA zu Adresse b gemacht? Manchmal brauchs leider 3-4 EMA's, bis man den Schuldner wieder gefunden hat.

LG
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#7

19.07.2017, 06:51

Crydea hat geschrieben:Hallo,

du kannst über die Post auch eine Anschriftenprüfung vornehmen. Kostet nur eine Briefmarke für ne Postkarte glaub ich und die Karten hierfür bekommt man bei der Postfiliale. LG
Das hab ich in letzter Zeit auch öfter gemacht und auch mit Erfolg. Bei uns gibt es die Karten leider nicht mehr in der Postfiliale, die musste ich im Internet bestellen. Das sollte ja aber kein großes Problem sein. Sofern der Umzug also noch nicht zu lange her ist, könntest du Glück haben, dass der Schuldner einen Nachsendeauftrag bei der Post eingerichtet hat. Dies ist meines Wissens für ein halbes Jahr.
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#8

19.07.2017, 09:26

Und wenn absolut gar nichts mehr geht, reicht man Klage (beim für den letzten bekannten Wohnsitz des Schuldners zuständigen Gericht) ein und lässt alle verfahrensleitenden Schriftsätze/Dokumente öffentlich zustellen. Hierfür ist allerdings nachzuweisen, welche Anstrengungen unternommen wurden, den Schuldner zu finden. ;)
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#9

19.07.2017, 09:35

Chayenné hat geschrieben:Unsere einzige Idee ist bei den zuständigen Gerichtsvollziehern anzurufen und dort irgendwie ein bisschen nachzufragen, ob Ihnen der Schuldner irgendwie bekannt ist,
Fragen kostet nichts. Ich würde den zuständigen Gerichtsvollzieher anrufen und die Sache schildern. Und dann abwarten, ob und was der GVZ sagt.
Mir hat in einer ähnlichen Sache so ein Anruf weitergeholfen.

Mit einer Anschriftenprüfung durch die Post hatte auch schon öfter mal eine neue Adresse vom Schuldner.
Chayenné
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#10

20.07.2017, 12:35

Hey, vielen Dank für eure Antworten! Ich werde diese Alternativen mal meinem Chef präsentieren und dann diesen Beitrag mit seiner Antwort editieren :)

Beim GV wollte ich anrufen, aber manchmal ist das einfach nicht möglich, wenn die für ihre Sprechzeiten nur eine Stunde in der Woche einplanen :lol: Nächste Woche versuche ich das nochmal. Sehe es eigentlich genauso, dass fragen ja nichts kostet :)
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