Anrechnung BerHi-Beratung auf Mahnverfahren (PKH)

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Falfalina
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#1

04.07.2017, 16:32

Hallo :wink2

Wir haben über BerHi die Beratung abgerechnet.

Jetzt wurde von uns der Mahnbescheid und sodann der Vollstreckungsbescheid beantragt (PKH wurde bewilligt)

Muss ich bei der PKH-Abrechnung die Beratung voll anrechnen?

Besten Dank im Voraus :thx
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Adora Belle
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#2

04.07.2017, 16:44

Ja.
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Liesel
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#3

04.07.2017, 17:05

Die BerH-Gebühr ist zunächst auf die Differenzvergütung § 50 RVG anzurechnen, sofern eine solche besteht.
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#4

04.07.2017, 17:25

Richtig, @Liesel. Gut, dass einer aufpasst. Ich hatte irgendwie nur §59 Abs.1 im Kopf, aber der bezieht sich ja nur auf die Gegner-Erstattung.
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