Hallo zusammen,
ich kämpfe gerade mit einem Problem bezüglich einer Drittschuldnererklärung. Unser Mandant, Arbeitgeber soll eine Drittschuldnererklärung abgeben, da das Gehalt eines seiner Arbeitnehmer gepfändet wurde. Das Gehalt liegt aber unter der Pfändungsfreigrenze.
In der Zustellurkunde des GVZ habe ich nun folgendes gefunden:
Man kann folgende Punkte ankreuzen:
1. Wird anerkannt und - zu gegebener Zeit - überwiesen. Die Schuldnerin verdient monatlich netto ca. ..... Euro. Die Schuldnerin hat .... unterhaltspflichtige Personen.
1. Wird nicht anerkannt. Das Einkommen der Schuldnerin (.... Euro) liegt unter dem pfändbaren Betrag.
Muss unsere Mandantin nun die Forderung anerkennen oder kann sie die Forderung nur weil das Einkommen zu niedrig ist nicht anerkennen?
Ich habe schon überall nachgelesen und gesucht, aber absolut nichts gefunden.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Drittschuldnererklärung
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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ich kenne das bisher nur aus der anderen Sicht. Aber meiner Meinung nach sollte da stehen:
Forderung wird anerkannt, aber nicht überwiesen, weil Verdienst unter Pfändungsfreigrenze.
achso, noch ein kleiner Nachtrag. Trägst du bitte deinen Beruf noch einmal nach?
Forderung wird anerkannt, aber nicht überwiesen, weil Verdienst unter Pfändungsfreigrenze.
achso, noch ein kleiner Nachtrag. Trägst du bitte deinen Beruf noch einmal nach?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Ich stimme icerose da zu.
Das Eure Mandantin die Forderung "anerkennt" ist in dem Sinne zu verstehen, dass sie damit klarmacht überhaupt Arbeitgeberin zu sein und somit anerkennt Drittschuldnerin zu sein. Daher ist es irreführend, dass in einem Satz steht man erkennt die Forderung nicht an, weil die Pfändungsfreigrenze unterschritten wird.
Eure Mandantin ist ja verpflichtet die Pfändung vorzumerken und zu bedienen sobald es zu pfändendes Einkommen gibt.
Das Eure Mandantin die Forderung "anerkennt" ist in dem Sinne zu verstehen, dass sie damit klarmacht überhaupt Arbeitgeberin zu sein und somit anerkennt Drittschuldnerin zu sein. Daher ist es irreführend, dass in einem Satz steht man erkennt die Forderung nicht an, weil die Pfändungsfreigrenze unterschritten wird.
Eure Mandantin ist ja verpflichtet die Pfändung vorzumerken und zu bedienen sobald es zu pfändendes Einkommen gibt.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!