TG bei außerger. Besprechung ohne Gericht

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NORTHERN DINO
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...ist hier unabkömmlich !
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#1

06.06.2017, 18:14


LS
Ein RA wirkt an einer "auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts" nur mit - und verdient damit eine TG nach § 2 II RVG -, wenn bei Beginn des Gesprächs eine Einigung der Parteien noch nicht erzielt worden war.

BGH, Beschl. v. 09.05.2017 – VIII ZB 55/16
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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