Mitarbeiterkarte oder Software-Zertifikat

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sansibar
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#1

24.05.2017, 16:55

Liebe Leute, egal wo ich suche, ich finde keine genaue Beschreibung des Unterschiedes zwischen diesen beiden Dingen. Wie soll man dann wissen, wofür man sich entscheiden soll?
Mir wäre z.B. wichtig, mit welcher der beiden Lösungen ich als Mitarbeiterin nicht nur Post lesen und verwalten, sondern auch Schreiben herstellen und verschicken kann. Hat das schon jemand verstanden oder sogar ausprobiert?
Ich wünsch euch allen einen schönen Feiertag - ich hab langes Wochenende.....
Grüße - sansibar
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sunnylein
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#2

24.05.2017, 17:15

Also bnotk.de schreibt:


"Die Unterschiede zwischen den beiden Varianten sind das Sicherheitsniveau und die notwendige Ausstattung. Für eine beA-Karte Mitarbeiter ist ein Chipkartenleser notwendig,
um die Chipkarte auslesen zu können. Dadurch ist das Sicherheitsniveau bei einer beA-Karte Mitarbeiter höher, da die PIN-Eingabe durch ein weiteres Sicherungsmittel - die Chipkarte
besonders geschützt wird. Zudem kann die beA-Karte Mitarbeiter nach Ausscheiden des Mitarbeiters einfach an sich genommen und einem anderen oder neuen Mitarbeiter über
geben werden. Ob Sie für Ihre Mitarbeiter Chipkarten benötigen oder bloße Softwarezertifikate verwenden sollten, kann auch von Ihrer Kanzleisoftware abhängen. Setzen Sie sich
dazu bitte mit Ihrem Softwarehersteller in Verbindung.
Die beA-Karte Mitarbeiter ist mit einem sogenannten fortgeschrittenen Zertifikat ausgestattet. Damit kann der Mitarbeiter eines Rechtsanwalts sich am beA anmelden und, je nach
Umfang der übertragenen Rechte, beispielsweise Nachrichten lesen und vom Rechtsanwalt qualifiziert signierte oder nicht der Schriftform unterliegende Nachrichten versenden. Wenn
der Rechtsanwalt die entsprechende Befugnis erteilt hat, können Mitarbeiter auch anderen Personen Rechte am Postfach einräumen.
Das beA-Softwarezertifikat ist ein fortgeschrittenes Softwarezertifikat, das auf einem Speichermedium wie einem USB-Stick oder auf dem Rechner direkt installiert wird. Es kann
beispielsweise verwendet werden, um als Rechtsanwalt Nachrichten auf dem Laptop unterwegs abzurufen. Ist ein Mitarbeiter dazu befugt worden, kann er mit dem beA-Softwarezertifikat Nachrichten im Postfach lesen und vom Rechtsanwalt qualifiziert signierte oder nicht der Schriftform unterliegende Nachrichten absenden. Das Recht, selbst Befugnisse zu vergeben, kann einem Mitarbeiter, der ein beA-Softwarezertifikat zur Anmeldung nutzt, aus Sicherheitsgründen nicht verliehen werden. Da beA-Softwarezertifikate kopierbar sind,
ist besondere organisatorische Sorgfalt geboten. Bei einem Mitarbeiterwechsel sollte das diesem zugeordnete beA-Softwarezertifikat besser gesperrt und erneuert werden."


Habe ich mal aus "Allgemeine Fragen und Antworten" zu beA kopiert
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Lämmchen
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#3

24.05.2017, 18:47

Wir haben uns für die Software entschieden. Damit kannst Du lesen und auch alles verschicken. Getestet haben wir es schon, es funktioniert problemlos.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
sansibar
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#4

26.05.2017, 11:01

Sunnylein und Lämmchen, herzlichen Dank! Es geht also bei der Unterscheidung ausschließlich um Sicherheitsaspekte und nicht um unterschiedliche Autorisationen, d.h., wenn ich z.B. für einen Referendar ein Softwarezertifikat runterlade, kann der auch Schriftsätze verfassen und - nach Signatur durch den RA - versenden, richtig?
Grüße - sansibar
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Pitt
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#5

26.05.2017, 11:27

Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen Karte und Zertifikat bei den möglichen Autorisationen: Bei Verwendung des Softwarezertifikats ist der Mitarbeiter nicht berechtigt, seinerseits Berechtigungen zu erteilen (Stichwort "Postfachverwalter"). Das klappt nur mit einer beA-Karte. Mit dem Softwarezertifikat kann sich der Mitarbeiter aber am beA anmelden und ihm können auch die Rechte erteilt werden, Nachrichten zu empfangen, vorzubereiten und vom Anwalt signierte Schriftsätze zu versenden.
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#6

29.05.2017, 09:53

Ganz herzlichen Dank für eure Hilfe :wink1
Grüße - sansibar
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