Hallo!
Ich hätte da mal eine Frage:
Eine GmbH i. Gr. hat ein Grundstück erworben und aufgrund der Belastungsvollmacht der Verkäuferpartei eine Finanzierungsgrundschuld bestellt. Der Gründungsvorgang für die Gesellschaft wurde bereits ans Handelsregister gesendet, aber noch nicht vollzogen.
Kann ich den Eintragungsantrag für die (Finanzierungs-) Grundschuld bereits einreichen, obwohl die GmbH noch nicht im Handelsregister eingetragen ist?
Eine meiner Kolleginnen meint, man könne die Grundschuldurkunde nicht vor HR-Eintragung beim Grundbuchamt einreichen (wegen der Haftung ????).
Wer kann mir helfen?
Eintragung Finanzierungsgrundschuld
- Manfred Fisch
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 645
- Registriert: 19.05.2006, 17:45
- Beruf: Notarfachwirt
- Software: Andere
- Wohnort: Reichelsheim
Die Differenzhaftung ist bereits bei Abschluss des Kaufvertrages und des Darlehensvertrages entstanden und ist unabhängig von der Sicherheitenbestellung (Grundschuld)
Außerdem bestellt die GmbH i.Gr. die Grundschuld ja nicht in eigenem Namen, sondern namens und in Vollmacht der Verkäuferin. Ich sehe da kein Problem.
Außerdem bestellt die GmbH i.Gr. die Grundschuld ja nicht in eigenem Namen, sondern namens und in Vollmacht der Verkäuferin. Ich sehe da kein Problem.