Pfändung von Zwangsgeld möglich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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laurasameh
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#1

28.02.2017, 09:57

Hi,

ich brauche mal euren Rat. Wir haben gegen den Schuldner versucht Zwangsgeld einzutreiben mit einer normalen ZV. Leider war der Schuldner nie anwesend, als die GVZ'in es bei ihm versuchte. Nun könnte ich ja einen Haftbefehl wg. Zwangshaft gegen den Schuldner beantragen ...

Meine Frage: Könnte man das Zwangsgeld auch durch Pfändung seines Kontos oder Arbeitseinkommens pfänden lassen?

Danke für eure Hilfe im Voraus.
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Pepples
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#2

28.02.2017, 11:22

Natürlich. Das wird wie jede andere Geldforderung auch vollstreckt. Der einzige Unterschied ist, dass bei Beitreibung das Geld nicht dem Mandanten sondern der Staatskasse zusteht.
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#3

23.05.2017, 12:32

Ich muss mich mal hier einklinken. Bitte helft mir!!!!

Ich soll auch via Kontopfändung ein festgesetztes Zwangsgeld eintreiben.

Ich gebe also wie gehabt die Bank als Drittschuldnerin an und kreuze Anspruch D an. Und wo genau vermerke ich im Pfüb-Formular, dass das Zwangsgeld an die Staatskasse geht?

Oder geschieht das automatisch?

Google hilft mir leider nicht weiter. Und in die alten Schinken, die wir hier so haben, brauche ich nicht reinschauen.

Gebe ich das festgesetzte Zwangsgeld als Forderung in das Forderungskonto ein? Ja oder?

Bitte entschuldigt, es ist mein erste Pfändung von Zwangsgeld! :oops: :kopfkratz
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paralegal6
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#4

23.05.2017, 13:50

bei den Bankdaten gibst du die Bundesbank ein, Glübigervertreter streiche ich durch
in das Forderungskonto gebe ich das nicht ein, es bekommt ja nicht mein Mandant

PS: Ich mache bei Zwangsgeld grds. keine PÜBS. Ich mache auch ein Kreuz da, dass ich keine Ratenzahlung will. Das macht ja alles nicht wirklich Sinn, denn letztendlich will ich die Auskunft. Entweder zahlen Sie einen Einmalbetrag oder Haft. Die erfolglose ZV und PFÜB darf ja der Mandant zahlen.
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