Klage, Widerklage + Aufrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Fuli
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 75
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Beruf: Rechtsfachwirtin

#1

15.05.2017, 16:17

Hallo,

ich habe folgendes Problem und hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Also wir (Kläger) haben eine Forderung (4.284,00 €) geltend gemacht. Der Termin hat stattgefunden. Ergebnis:

1. Der Beklagten wird nachgelassen bis zum ..... auf die heutige Erörterung, den Schriftsatz der Klägerin vom ....... ergänzend Stellung zu nehmen.
2. Zum erwartenden Schriftsatz der Beklagtenseite erhält Klägerin die Möglichkeit Stellung zu nehmen.
3. Termin zur Verkündung wird bestimmt auf.....

Bevor die Verkündung erfolgt ist, hat der Beklagte Widerklage eingereicht und fordert Schadenersatz in Höhe von 10.000,00 €.

In der Widerklageschrift erklärt der Beklagte/Widerkläger dann:

Ein weiterer Teilbetrag hiraus (also 10.000,00) in Höhe von 4.284,00 € (identisch mit der eigentlichen Klageforderung) wird zur Aufrechnung gestellt und gleichzeitiger Erklärung der Aufrechnung.

Also die Aufrechnung wurde auch nicht hilfsweise erklärt.

Nächster Termin steht auch schon an.

Wie rechne ich das jetzt ab???? Muss das jetzt schon, weil Mandant unbedingt wissen muss, wie hoch die Kosten bisher sind und insgesamt werden können.

Ich hatte zunächst 10.000,00 + 4.284,00 = 14.284,00 € als Gegenstandswert genommen.

Dann 1,3 VG, 1,2 TG, Auslagen + Umsatzsteuer.

Mein Chef meint (weiß es aber auch nicht genau), ich könnte die 4.284,00 noch einmal dazurechnen, da ja Aufrechnung erklärt wurde.

Habt ihr andere Ideen und ganz wichtig auch Vorschriften dazu???

Vielen lieben Dank für Eure Bemühungen im Voraus :nachdenk
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