Gis kenne ich von winsolvenz, das ist ein Programm, das kostet natürlich. Lohnt sich auch nur bei größeren Verfahren mit vielen Gläubigern. Zu den Dokumenten, vielleicht war noch kein Berichtstermin?Aelizia hat geschrieben:
warum machen das eigentlich nicht alle Insolvenzverwalter? Bei manchen habe ich einen Zugangs-PIN, aber bei den Dokumenten herrscht gähnende Leere.
So nutzt das ja auch keinem.
Prüfung Ausgang Insolvenz - aber wie?
- paralegal6
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Bei manchen Insolvenzverwaltern habe ich angerufen, wenn im GIS nichts eingestellt war. Der Bericht wurde mir dann zugeschickt.
Das ist wirklich unnütze Arbeit für alle, die vermieden werden könnte, meine ich.
Das ist wirklich unnütze Arbeit für alle, die vermieden werden könnte, meine ich.
Ja, das denke ich mir auch - wenn sie schon eines haben, wo man das Verfahren auch findet, dann kann es doch eigentlich kein Problem sein, die Dateien dort einzustellen. Ist doch auch für die Mitarbeiter dort einfacher, es einmal einzustellen, als immer wieder auf entsprechende Anfragen reagieren zu müssen.Aelizia hat geschrieben:warum machen das eigentlich nicht alle Insolvenzverwalter? Bei manchen habe ich einen Zugangs-PIN, aber bei den Dokumenten herrscht gähnende Leere.paralegal6 hat geschrieben:Gis ist Gläubigerinformationssystem, da stellen Verwalter Berichte etc online und man kann online anmelden
So nutzt das ja auch keinem.
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Das ist immer meine erste Anlaufstelle.katinka0508 hat geschrieben:Hast du es bei
http://www.insolvenzbekanntmachungen.de probiert?
Rechts auf Bekanntmachungen suchen klicken und dann die Detail-Suche auswählen.
Bei der uneingeschränkten Suche kommen nur die Ergebnisse der letzten 2 Wochen (glaub ich)
Aber wir haben hier öfter Insolvenzverfahren, wo dann lediglich der Eröffnungsbeschluss und der Beschluss zur Restschuldbefreiung drin sind und dann jahrelang überhaupt nichts mehr.
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Das GIS kostet Geld und viele Insolvenzverwalter pflegen dieses deshalb nur, wenn im Verfahren mit einer hohen Vergütung zu rechnen ist. Dies vor dem Hintergrund, dass die Kosten für das GIS nicht erstattungsfähig sind, also nicht aus der Masse entnommen werden dürfen. (Wurde unlängst übrigens sogar vom BGH entschieden, Beschluss v. 14.07.2016 - IX ZB 62/15. Dort wurde auch entschieden, dass die Kosten für das GIS auch nicht als Auslagen erstattungsfähig sind.) Selbst vor diesem Beschluss, also zu Zeiten als die Entscheidung über die Ersatzfähigkeit sozusagen in den Händen der Insolvenzgerichte lag, haben vielen Insolvenzverwalter das GIS nur bei "massereichen" Verfahren zur Verfügung gestellt. Deshalb gab/gibt es z.B. bei vielen "Privatinsolvenzen" kein oder nur ein sehr eingeschränktes GIS.Aelizia hat geschrieben:warum machen das eigentlich nicht alle Insolvenzverwalter? Bei manchen habe ich einen Zugangs-PIN, aber bei den Dokumenten herrscht gähnende Leere.
So nutzt das ja auch keinem.
Soweit ich mich erinnern kann, kann man schon bei Anlage des Verfahrens individuell festlegen, ob das Verfahren ins GIS soll oder nicht (eine spätere Freischaltung des GIS aber m.M. auch möglich). Manche Verwalter richten dieses auch tatsächlich nur ein, damit Gläubiger ihre Forderungsanmeldungen "online" machen und sich über den Stand der Forderungsprüfung bzw. Grund des Bestreitens etc. informieren können. Letztlich muss man auch jemanden haben, der das Ganze pflegt.
Im Übrigen - aus eigener Erfahrung - selbst bei Großverfahren, bei denen sich das GIS lohnt, ruft im Schnitt die Hälfte der Gläubiger, die sich für den Verfahrensstand interessieren an und Gläubiger wie Finanzämter, Krankenkassen usw. schicken sowieso immer ihre Standardsachstandsanfragen per Fax.
Es gibt aber doch einige Insolvenzverwalter, die tatsächlich auf telefonische Anfrage, ohne lange zu zucken die Verwalterberichte per Mail übersenden und wenn das nicht klappt, kann man die auch ganz unkompliziert beim Insolvenzgericht abfordern.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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vielen Dank für die ausführliche Erklärung, mücki
Verständlich, dass auch Insolvenzverwalterbüros kein Geld zu verschenken haben.
Wobei ich nicht weiß, was das GIS pro Verfahren eigentlich kostet?
Ich könnte mir halt vorstellen, dass so ein Inso-Mitarbeiter von den Anfragen (Sachstand/Berichte) sicher auch mal genervt ist
Da wäre es ja vielleicht einfacher, in der Zeit die Daten online zu pflegen.
Mit Nutzung des GIS wären Anfragen ja hinfällig und - so wie ich das sehe - doch eine Erleichterung für alle Beteiligten, oder?
Aber nun gut. Ich sehe ein, dass die Kosten dafür offensichtlich zu hoch sind.
Verständlich, dass auch Insolvenzverwalterbüros kein Geld zu verschenken haben.
Wobei ich nicht weiß, was das GIS pro Verfahren eigentlich kostet?
Ich könnte mir halt vorstellen, dass so ein Inso-Mitarbeiter von den Anfragen (Sachstand/Berichte) sicher auch mal genervt ist
Da wäre es ja vielleicht einfacher, in der Zeit die Daten online zu pflegen.
Mit Nutzung des GIS wären Anfragen ja hinfällig und - so wie ich das sehe - doch eine Erleichterung für alle Beteiligten, oder?
Aber nun gut. Ich sehe ein, dass die Kosten dafür offensichtlich zu hoch sind.
- paralegal6
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Aelizia, zu den Sachstandsanfragen: der Verwalter ist nicht zur Auskunft gegenüber Gläubigern verpflichtet, sprich keiner kann ihm was wenn er nicht antwortet, sein Job ist die Verwaltung des Vermögens, Gläubiger können zu dem Berichtstermin hinfahren und es sich anhören, hat nur keiner Bock drauf
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Das der Verwalter nicht zur Auskunft verpflichtet ist, ist mir klar. Dennoch gehen die Sachstandsanfragen ja einparalegal6 hat geschrieben:der Verwalter ist nicht zur Auskunft gegenüber Gläubigern verpflichtet, sprich keiner kann ihm was wenn er nicht antwortet