Regelm. Erinnerungsschreiben u. Strafanzeige gg. eig. Mdt.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
tbs86
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#1

25.04.2017, 14:29

Hallo ihr Lieben,

ihr kennt es doch leider sicher auch, wenn Mandanten zu Schuldnern werden, weil sie die RA-Kosten nicht bezahlen. Und wie wir weiter wissen, lohnt es sich nicht bei jedem, dass man sein Glück mit ZV-Maßnahmen versucht. Aus diesem Grund dachte ich mir, dass ich mir eine Vorlage erstelle und genau diesen Schuldnern in regelmäßigen Abständen auf den Keks gehe uns sie an uns erinnere. Mein Problem ist, dass ich mich zu sehr an die Formulierung meines Chefs klammere und das Ende sich ungefähr so anhört: Der fristgerechten Erledigung wird nunmehr bis spätestens ............ entgegengesehen. Nach fruchtlosem Fristablauf werden die entsprechenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Wege geleitet. Eine Strafanzeige wegen Betrugs behalte ich mir vor.
So, das macht man zwei Mal und die lachen sich ins Fäustchen.

Hier einmal mein Anfang:
Sehr geehrte Frau.../ sehr geehrter Herr ...,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf den vorliegenden Vollstreckungsbescheid des AG ............. und übersende in der Anlage das aktuelle Forderungskonto. Wie Sie diesem entnehmen können, steht aktuell ein Betrag in Höhe von ........... € zur Zahlung offen.

Und dann verließen sie mich.
Ich wäre euch so dankbar, wenn ihr mich in die richtige Richtung schubsen könntet, sodass ich das Schreiben ohne Androhung von irgendwelchen Maßnahmen beenden und regelmäßig wieder für dieselbe Person verwenden kann.

Zuletzt hätte ich noch eine Frage bzgl. so einer Strafanzeige wegen Betruges. Hat das schon einmal jemand gemacht und wie sind die Erfolgsaussichten? Mein Chef scheut sich davor, weil man wieder nur Zeit und Arbeit investiert und diese Verfahren dann eingestellt werden.

Viele Grüße

tbs
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Anahid
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#2

25.04.2017, 15:30

Verschwiegenheitspflicht

Scroll da mal runter bis zur "Strafanzeige gegen den Mandanten". Würde ich mir dann vielleicht noch einmal überlegen. 8)
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mücki
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#3

25.04.2017, 15:37

... Sofern Sie sich derzeit in einem finanziellen Engpass befinden, teilen Sie mir dies bitte mit, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. Diese könnte zum Beispiel darin bestehen, dass Sie die Forderung in (kleinen) monatlichen Raten zahlen und wir Ihnen (einen Teil der) Zinsen erlassen. Bitte beachten Sie, dass aus dem vorliegenden Titel mindestens 30 Jahre vollstreckt werden kann und jede eingeleitete Vollstreckungshandlung, selbst wenn diese vorerst erfolglos sein sollte, nur weitere Kosten bedeutet, die letzten Endes Sie zu tragen haben. Zudem erlischt der Vollstreckungstitel auch im Todesfall nicht, sondern - im Gegenteil - aus diesem kann auch gegen eventuelle Erben vollstreckt werden. Gern sehe ich Ihrer Rückmeldung entgegen und verbleibe ....

Mag nicht jedermanns Geschmack sein aber mit diesem Schreiben war ich schon des Öfteren erfolgreich. Die Androhung der Strafanzeige würde ich mir als vorletztes Mittel vorbehalten und auch nur dann, wenn ihr tatsächlich gewillt seid, diese auch zu erstatten.

Zum Thema Strafanzeige: Ich wüsste nicht, dass man da per se den Inhalt des Mandates wiedergeben muss. Demzufolge kann die Verschwiegenheitspflicht doch auch nicht verletzt werden, oder habe ich da jetzt ein Denkfehler?
Ich tue mir eher schwer damit, den Betrug nachzuweisen.
Zuletzt geändert von mücki am 25.04.2017, 15:51, insgesamt 3-mal geändert.
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Soenny
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#4

25.04.2017, 15:39

Anahid hat geschrieben:Verschwiegenheitspflicht

Scroll da mal runter bis zur "Strafanzeige gegen den Mandanten". Würde ich mir dann vielleicht noch einmal überlegen. 8)
Da steht aber nur "kann ein Verstoß ....." und wenn ich alles rauslasse, was den Fall selber angeht und darum geht es ja auch nicht mehr, sondern um die Gebühren, dann kann es auch kein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht sein.
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#5

25.04.2017, 15:54

Danke mücki. Habe dich mal ein wenig beklaut und für den aktuellen Fall das daraus gemacht.

... in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre mit Schreiben vom .............. angekündigte Ratenzahlung. In der Anlage übersende ich das aktuelle Forderungskonto, dem Sie entnehmen können, dass nunmehr ein Betrag in Höhe von ............... € zur Zahlung offen steht. Bitte bedenken Sie, dass aus dem vorliegenden Titel mind. 30 Jahre vollstreckt werden kann – auch gegen Ihre Erben. Um die Sache nunmehr endlich zum Abschluss bringen zu können, wird der kurzfristigen Aufnahme der Ratenzahlungen entgegengesehen.

Supi, den Text kann ich jetzt auch für Schuldner nehmen, die sich gar nicht zucken, denn den Anfang zu ändern tue ich mich leichter :D

Soenny, da bist du mir zuvor gekommen. Den Gedanken hatte ich auch, aber verunsichert bin ich dennoch :D Werde auf jeden Fall noch die Jungs von Google losschicken.

Und danke, dass ihr immer so schnell zur Stelle seid :)


Edit zum Nachweis des Betrugs:
Bei der Dame würde ich es schon gern probieren.

Sie bekommt am 07.04.2014 Vorladung von Polizei wegen - haha - Betrugs. Wir zeigen uns am 16.04.2014 an und beantragen Akteneinsicht. Zur selben Zeit schreiben wir die Dame an, dass AE beantragt wurde, wir sie auf dem Laufenden halten und schicken unsere Vorschussrechnung mit. Am 08.05.2014 schreiben wir sie wegen eines BTs an, der am 21.05.2014 stattfindet. Am 22.05.2014 erhalten wir die Einstellungsmitteilung und rechnen am 26.05.2014 ab. Danach ward nichts mehr von ihr gehört, also MB und dann VB. Immer mal wieder Erinnerungen mit ZV-Androhungen und, wie ich gerade sehe, sogar Ratenzahlungsangeboten unsererseits und am 18.07.2016 kommt von ihr ein Wisch - anders kann man das Teil nicht nennen - dass sie ab September Raten zahlen will. Natürlich passiert nichts, aber mal wieder umziehen kann sie.
Eine Begründung würde mir da sicher einfallen.
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#6

25.04.2017, 16:08

Tja, mir fällt da ehrlich gesagt bisher keine Begründung ein, die Du vorbringen kannst, ohne dass Du die Informationen aus dem Mandat erhalten hast. Und genau das ist das Problem. Denn bisher hast Du nach Deinen Angaben nichts, was den Betrug untermauern würde. Weil sie nicht zahlt? Dürfte wohl kaum ausreichend sein. Und das wegen Betrugs gegen sie ermittelt wurde, darfst Du nicht anbringen. Solange Du also keinen Eingehungsbetrug nachweisen kannst, wüsste ich nicht, wie hier ein Betrug begründet werden soll. :ka
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#7

26.04.2017, 10:33

Hast Du mal geprüft, ob bzw. wann deine Schuldnerin die VAK abgegeben hat?
Evtl. ergeben sich daraus erste Anhaltspunkte für einen Eingehungsbetrug.
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#8

27.04.2017, 10:11

Guten Morgen,

wir haben nur den VB beantragt, aber nie vollstreckt und auch keinen Antrag auf Abgabe der VA gestellt, da sich das nicht gelohnt hätte. Vorgestern habe ich die Dame mal wieder angeschrieben und an Ihr vor Urzeiten gemachtes Ratenzahlungsangebot erinnert. Gestern sah ich dann, dass sie auf FB Anfang April gepostet hat, dass sie wieder Arbeit gefunden hat (ohne nähere Angaben wo bzw. bei wem).
Also drücken wir einfach mal die Daumen und hoffen, dass vielleicht endlich ein Wunder geschieht und sie diesmal zahlt. :D Sonst hört sie eben in sechs Monaten wieder etwas von mir ^^
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#9

27.04.2017, 10:19

Also da wäre bei mir jetzt als Nächstes ein Antrag auf Abgabe des Vermögensverzeichnisses, damit du an den aktuellen Arbeitgeber kommst. Die ganze Schreiberei an die Schuldnerin bringt dir hier gar nichts.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
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#10

27.04.2017, 10:22

tbs86 hat geschrieben:wir haben nur den VB beantragt, aber nie vollstreckt und auch keinen Antrag auf Abgabe der VA gestellt, da sich das nicht gelohnt hätte. Vorgestern habe ich die Dame mal wieder angeschrieben und an Ihr vor Urzeiten gemachtes Ratenzahlungsangebot erinnert. Gestern sah ich dann, dass sie auf FB Anfang April gepostet hat, dass sie wieder Arbeit gefunden hat (ohne nähere Angaben wo bzw. bei wem).
Also drücken wir einfach mal die Daumen und hoffen, dass vielleicht endlich ein Wunder geschieht und sie diesmal zahlt.
sorry, aber zumindest einen Vollstreckungsversuch unternehme ich IMMER. Das verleiht der Sache den nötigen Nachdruck. Unsere Briefe nehmen manche auch zum Tapezieren her. :roll:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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