Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

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icerose
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#191

19.04.2017, 14:48

rena hat geschrieben:Und darf ich ins Foko unter Kosten diese Gebühren bei der Forderungsanmeldung mit rein nehmen?
nein, die Kosten der Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle können nicht mit angemeldet werden. Da können generell nur Kosten, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, geltend gemacht werden.
rena hat geschrieben:Jetzt würden wir den offenen Restbetrag von ca. 26.000 EUR anmelden. Darf ich hier nun noch eine Nr. 3317 oder 3320 abrechnen?
Ja, meiner Meinung nach kannst du die 3320 (bzw. die 3317 ermäßigt sich) abrechnen. Wert: Betrag, den du anmeldest.
rena hat geschrieben:Ich habe auch etwas gelesen, dass ich bei Nr. 3314 und 3317 dann im Nachhinein auch für beide Gebühren nur noch aus dem angemeldeten GW abrechnen darf???
das verstehe ich grad nicht wirklich. Warum sollen sich bereits verdiente Gebühren reduzieren? :kopfkratz
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rena
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#192

25.04.2017, 12:04

paralegal6 hat geschrieben:Hmm der Schuldner hat nach Eröffnung eine Zahlung geleistet??? Habt ihr für den Ausfall angemeldet? Alle Kosten die nach Eröffnung angefallen sind kannst dunicht anmelden. Oder möchtest du gegenüber dem Mandanten abrechnen?
Ja, der Betrieb wird weitergeführt. Ich muss die Differenz aus Eigentumsvorbehalt nun noch anmelden.

Deswegen stellt sich die Frage, ob ich die bisher angefallene Gebühr Nr. 3314 ins Foko bei der Anmeldung mit reinnehmen darf und ob ich bei der Abrechnung gegenüber dem Mdt. nun noch die Nr. 3317 oder 3320 abrechnen darf?
icerose hat geschrieben:
rena hat geschrieben:Ich habe auch etwas gelesen, dass ich bei Nr. 3314 und 3317 dann im Nachhinein auch für beide Gebühren nur noch aus dem angemeldeten GW abrechnen darf???
das verstehe ich grad nicht wirklich. Warum sollen sich bereits verdiente Gebühren reduzieren? :kopfkratz
Und wegen dem Gegenstandswert gibt es eben gegenteilige Meinungen wegen der Nr. 3314 und 3317, wenn nur aus einem Teilbetrag angemeldet wird lt. z.B. Schneider/Wolf § 28 Rn. 9...
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paralegal6
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#193

25.04.2017, 13:58

nein, anmelden kannst du nur alles bis Verfahrenseröffnung
habt ihr denn nach Ins. Eröffnung noch etwas geliefert? Dann sind es Masseschulden
würde abrechnen 3314 und 3320, wenn ihr jetzt nur angemeldet habt
3314 kannst du anmelden
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