Kostenfestsetzung, Gegenseite ohne RA, Wirtschaftsberatung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Randfichte72
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#1

12.04.2017, 11:41

Hallo liebe Refas,

wir haben von der Gegenseite (einer Gemeinde) einen KFG-Antrag bekommen, diese hatte im gerichtlichen Verfahren keinen RA beauftragt, sondern eine Wirtschaftsberatungsgesellschaft. Diese hat Prüfungen und Vergleichsvorbereitungen vorgenommen und macht jetzt Stundenhonorar geltend, 40 Euro. Wir haben bei Gericht moniert. Die Gegenseite hat nun erneut Stellung genommen und bleibt bei ihrer Haltung. Das Gericht sagt, die Kosten wären festsetzungsfähig.

Warum? Kann mir jemand helfen?
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Anahid
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#2

12.04.2017, 12:20

Gehen die Kosten insgesamt über die Kosten eines Rechtsanwalts hinaus?
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Adora Belle
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#3

12.04.2017, 13:49

Mich würde erstmal interessieren, welches Gericht + welches Verfahren.
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#4

12.04.2017, 14:42

Es geht um ein verwaltungsrechtliches Verfahren. Verwaltungsgericht.
Die Gegenseite schreibt in ihrer Stellungnahme, dass sie auf die HInzuziehung eines RA verzichtet hat. Stattdessen wurde die Gesellschaft beauftragt. Diese hat Vergleichsberechnungen vorgenommen, s. o.
Es ging um Ausbaukosten/Bescheide pp. Ein RA wäre teurer gewesen.
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#5

12.04.2017, 14:49

Hm, da bin ich raus. Kann ich jedenfalls so aus der Hüfte geschossen nix zu sagen. Hat das Gericht keine Begründung für seine Ansicht geliefert?
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#6

12.04.2017, 14:54

Wenn der RA teuer gewesen wäre, dann gilt das Prinzip wie bei einem Inkassobüro: Erstattungsfähig sind die Kosten höchstens bis zur Höhe der Kosten eines Rechtsanwalts. Werden diese Kosten nicht erreicht, sehe ich hier keine Chance. Ich hab so einen ähnlichen Fall mal in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren gegen eine Stadt gehabt.
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#7

12.04.2017, 15:15

Danke, ich habe mir schon so etwas gedacht, weil das Gericht in seiner Verfügung darauf hingewiesen hatte, dass es die Kosten wohl als erstatttungsfähig ansieht.
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#8

12.04.2017, 16:15

Wie #6.
~ Grüßle ~
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#9

12.04.2017, 18:03

Vielen Dank an euch.
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