Hallo liebe Refas,
wir haben von der Gegenseite (einer Gemeinde) einen KFG-Antrag bekommen, diese hatte im gerichtlichen Verfahren keinen RA beauftragt, sondern eine Wirtschaftsberatungsgesellschaft. Diese hat Prüfungen und Vergleichsvorbereitungen vorgenommen und macht jetzt Stundenhonorar geltend, 40 Euro. Wir haben bei Gericht moniert. Die Gegenseite hat nun erneut Stellung genommen und bleibt bei ihrer Haltung. Das Gericht sagt, die Kosten wären festsetzungsfähig.
Warum? Kann mir jemand helfen?
Kostenfestsetzung, Gegenseite ohne RA, Wirtschaftsberatung
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1300
- Registriert: 13.01.2009, 14:50
- Beruf: Reno-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Lüneburger Heide
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14394
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Mich würde erstmal interessieren, welches Gericht + welches Verfahren.
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1300
- Registriert: 13.01.2009, 14:50
- Beruf: Reno-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Lüneburger Heide
Es geht um ein verwaltungsrechtliches Verfahren. Verwaltungsgericht.
Die Gegenseite schreibt in ihrer Stellungnahme, dass sie auf die HInzuziehung eines RA verzichtet hat. Stattdessen wurde die Gesellschaft beauftragt. Diese hat Vergleichsberechnungen vorgenommen, s. o.
Es ging um Ausbaukosten/Bescheide pp. Ein RA wäre teurer gewesen.
Die Gegenseite schreibt in ihrer Stellungnahme, dass sie auf die HInzuziehung eines RA verzichtet hat. Stattdessen wurde die Gesellschaft beauftragt. Diese hat Vergleichsberechnungen vorgenommen, s. o.
Es ging um Ausbaukosten/Bescheide pp. Ein RA wäre teurer gewesen.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14394
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Hm, da bin ich raus. Kann ich jedenfalls so aus der Hüfte geschossen nix zu sagen. Hat das Gericht keine Begründung für seine Ansicht geliefert?
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17571
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Wenn der RA teuer gewesen wäre, dann gilt das Prinzip wie bei einem Inkassobüro: Erstattungsfähig sind die Kosten höchstens bis zur Höhe der Kosten eines Rechtsanwalts. Werden diese Kosten nicht erreicht, sehe ich hier keine Chance. Ich hab so einen ähnlichen Fall mal in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren gegen eine Stadt gehabt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1300
- Registriert: 13.01.2009, 14:50
- Beruf: Reno-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Lüneburger Heide
Danke, ich habe mir schon so etwas gedacht, weil das Gericht in seiner Verfügung darauf hingewiesen hatte, dass es die Kosten wohl als erstatttungsfähig ansieht.
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1300
- Registriert: 13.01.2009, 14:50
- Beruf: Reno-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Lüneburger Heide
Vielen Dank an euch.