Kosten gehen zu Lasten der Staatskasse

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Luisa1007
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#1

12.04.2017, 12:09

Hallo liebe User,

es geht um folgendes: Unserem Mandant wurde eine Anordnung von der Polizei zur erkennungsdienstlichen Behandlung (Fingerabdrücke abgeben etc.) per Post zugesandt. Wir haben ihn diesbezüglich vertreten und im Endeffekt kam dann von der Polizei die Aufhebung dieser Anordnung. In dieser Aufhebung steht dann drin, dass die Kosten zu Lasten der Staatskasse gehen (also ja auch unsere Kosten, da weiter darin steht, dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für notwendig erklärt wird). Gegenstandswert wurde von der Polizei auf 5000 EUR festgesetzt. Nun haben wir dem Verwaltungsgericht Freiburg einen KFA geschickt. Dieses hat jetzt geantwortet, dass unser Antrag nicht zulässig ist. Wer zahlt denn jetzt unsere Gebühren, wenn doch die Kosten zu Lasten der Staatskasse gehen? Ich weiß nicht, an wen ich mich nun mit meinem KFA bzw unseren entstandenen Kosten wenden soll :-? Kann mir bitte jemand helfen?? Lieben Dank!!
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Liesel
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#2

12.04.2017, 12:38

An die Behörde, die den Aufhebungsbescheid erlassen hat
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Luisa1007
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#3

12.04.2017, 12:50

Danke für deine Antwort. Das war die Polizei. Die werden doch niemals unsere Gebühren zahlen, oder?! Einfach mal versuchen?
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Adora Belle
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#4

12.04.2017, 13:47

Na doch, die Behörde hat doch selbst diese Kostenentscheidung getroffen. Eher verwunderlich ist, wie Ihr darauf kommt, dass das Gericht etwas damit zu tun haben könnte. Dort war das Verfahren ja gar nicht anhängig.
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