Hallo,
ich hoffe jemand kann mir helfen
Wir haben einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt. Die RS wurde sodann versagt. Wir haben beantragt die Kosten dem Insolvenzschuldner aufzuerlegen und den Gegenstandswert festzusetzen. Nun schreibt das Gericht zurück, dass ein Antrag nach § 33 RVG gestellt werden soll (i.V.m. Nr. 2350 KV GKG).
Verstehe ich irgendwie nicht... In § 33 RVG steht: ...setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest." Wie soll mein Antrag nun aussehen?
Vielen Dank schon mal
Antrag nach § 33 RVG nach Versagung RSB
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Versteh ich auch nicht. Du hast doch beantragt, den Wert festzusetzen.
Vielleicht rufst Du einfach mal da an.
Vielleicht rufst Du einfach mal da an.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.