Antrag nach § 33 RVG nach Versagung RSB

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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reno007
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#1

28.03.2017, 14:35

Hallo,

ich hoffe jemand kann mir helfen :kopfkratz

Wir haben einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt. Die RS wurde sodann versagt. Wir haben beantragt die Kosten dem Insolvenzschuldner aufzuerlegen und den Gegenstandswert festzusetzen. Nun schreibt das Gericht zurück, dass ein Antrag nach § 33 RVG gestellt werden soll (i.V.m. Nr. 2350 KV GKG).
Verstehe ich irgendwie nicht... In § 33 RVG steht: ...setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest." Wie soll mein Antrag nun aussehen?

Vielen Dank schon mal
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Anahid
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#2

28.03.2017, 18:20

Versteh ich auch nicht. Du hast doch beantragt, den Wert festzusetzen.:kopfkratz

Vielleicht rufst Du einfach mal da an. :ka
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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