Parteiauslagen festsetzen/keine persönliche Ladung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Moschele11
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#1

27.03.2017, 09:29

Ihr Lieben,

in folgender Sache wäre ich für Euren Rat verbunden:

Die Gegenseite will im Kostenfestsetzungsverfahren Parteiauslagen/Reisekosten festsetzen lassen. (Geschäftsführer kam zu Termin, war aber nicht persönlich geladen).

Wie seht Ihr das?

LG

Moschele
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#2

27.03.2017, 11:31

Für die Erstattungsfähigkeit spielt eine persönliche Ladung keine Rolle. Die Parteien des Rechtsstreits dürfen auch ohne ausdrückliche Ladung an den Terminen teilnehmen.
Moschele11
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#3

28.03.2017, 08:39

Ganz herzlichen Dank für Deine Antwort, ja, man findet bei sorgfältiger Recherche im Forum doch einiges dazu. Doch es widerspricht zugegebenermaßen meiner subjektiven Rechtsauffassung. Denn wenn ein Geschäftsführer beim Termin zugegen sein möchte aus einem persönlichen Bedürfnis heraus, ohne dass es das Gericht für erforderlich hält, dann sollte er auch selbst diese persönlichen Kosten tragen. Denn eine "Notwendigkeit" der Teilnahme ergibt sich für mich dann, wenn er persönlich geladen ist. Dann liegt die Erstattungsfähigkeit auf der Hand, andernfalls (dies subjektiv) nicht. Ich habe gehofft, dass es mittlerweile vielleicht die ein oder andere Entscheidung hierzu gibt, ich habe aber zugegebenermaßen nichts gefunden. Leider!

Herzliche Grüße

Moschele
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#4

28.03.2017, 17:43

Da wirst Du auch nichts zu finden, denn gerade umgekehrt wird ein Schuh draus. Deine Ansicht war früher relevant, jedoch hat die Rechtsprechung, allen voran der BGH, die Sache schon vor längerer Zeit gerade ins Gegenteil verkehrt. Eine Prozesspartei hat jetzt in jedem Fall das Recht, an dem eigenen Gerichtstermin teilzunehmen. Eine Ladung ist nicht (mehr) notwendig.
~ Grüßle ~
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