Abrechnung mit teilweiser Erledigung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Mondkuss45
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#1

28.03.2017, 17:08

Hallo,

vielleicht oder ganz bestimmt kann mir jemand helfen.

Wir hatten in eigener Sache Mahnbescheid gegen einen Mandanten beantragt.

Der Mandant hat Widerspruch eingelegt, so dass es ins streitige Verfahren überging. Streitwert 2.020,60 €. Verhandlungstermin wurde anberaumt.

Unerwartet hat der Mandant dann 500,-- € bezahlt.

Bei der mündlichen Verhandlung hat der Korrespondenzanwalt die Sache dann über 500,-- € für erledigt erklärt. Es ist Versäumnisurteil ergangen, da Gegenseite nicht zum Termin erschienen ist.

Der Korrespondenzanwalt hat eine 0,5 Terminsgebühr aus 2.020,60 € abgerechnet. Das müsste richtig sein, weil er erst im Termin die Sache für teilweise erledigt erklärt hat, oder?

Jetzt möchte ich die Kostenfestsetzung beantragen und scheitere, weil ich eigentlich als Streitwert für das streitige Verfahren nur 1.520,60 € angeben würde, ich dann aber nicht die Kosten des Korrespondenzanwalts voll unterbringe.

Oder lasse ich den Streitwert einfach bei 2.020,60 €?

Danke für eure Hilfe!
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Soenny
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#2

28.03.2017, 17:42

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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