Hallo alle zusammen.
Ich stehe irgendwie total auf dem Schlauch.
Wir haben für unseren Mandanten PKH beantragt und Klageentwurf beigefügt. Die Gegenseite hat Stellung dazu genommen und letztendlich kam der Beschluss "Gewährung von PKH wird zurückgewiesen".
Unsere Mandantschaft wolltet nicht weiter machen, allerdings muss ich diesen gegenüber ja jetzt abrechnen.
Nur bin ich mir mit der Abrechnung nicht sicher( RVG bis 7/13). Ich würde abrechnen (GW: 120.000,00 €)
1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3335 VV RVG aus GW
0,65 Verfahrensgebühr Nr. 3100 aus GW
2x PUT
Was meint ihr dazu? Bin wirklich schon am Verzweifeln
PKH Abrechnung (Zurückweisung)
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Zuletzt geändert von mini-rafa am 28.03.2017, 10:39, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße Mini-Rafa
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Wofür denn 0,65 VerfG nach 3100?
Erfolgte bereits eine vorgerichtliche Tätigkeit?
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Ja es erfolgte die vorgerichtliche Tätigkeit, dann haben wir PKH an Gericht mit Klageentwurf gesendet. Dann erfolgte Zurückweisung der PKH.
Liebe Grüße Mini-Rafa
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GeschG 2300
VerfG 3335
Anrechnung GeschG
VerfG 3335
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Kannst Du mir noch erklären, weshalb ich die 3100 VG nicht bekomme?
Liebe Grüße Mini-Rafa
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Weil eure Klage nur im PKH-Prüfungsverfahren anhängig war und dafür die 3335 anfällt. Die 3100 hätte es nur dann gegeben, wenn die Klage auch zugestellt worden wäre, also nach bewilligter PKH.
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Ich denke aber die ganze Zeit es gibt eine Gebühr für den Klageauftrag... 0,65 VG oder 0,8 3101 VV RVG.
Liebe Grüße Mini-Rafa
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Entweder es gab ein vorgeschaltetes PKH-Verfahren - dann 3335 oder es war ein unbedingter Klageeauftrag - dann 3100. Nach deiner Schilderung war allerdings nur ein PKH-Verfahren anhängig.
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Ich glaube ich verwirre gerade alle und ganz besonders mich.
Sachverhalt nochmal:
Wir haben für unseren Mandanten PKH beantragt und den Klageentwurf beigefügt. Die Gegenseite hat Stellung dazu genommen und letztendlich kam der Beschluss "Gewährung von PKH wird zurückgewiesen".
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Ich hätte jetzt wie Liesel abgerechnet, nur meine Kollegin meinte zuerst es wäre eine 0,65 angefallen( was sie ja nicht ist) dann hat sie sich korrigiert mit 0,8 VG für den Klageauftrag.
Es geht jetzt hauptsächlich um die 0,8 VG Nr. 3101 für Klageauftrag, ob angefallen oder nicht.
Sachverhalt nochmal:
Wir haben für unseren Mandanten PKH beantragt und den Klageentwurf beigefügt. Die Gegenseite hat Stellung dazu genommen und letztendlich kam der Beschluss "Gewährung von PKH wird zurückgewiesen".
Unsere Mandantschaft wollte nicht weiter machen.
Ich hätte jetzt wie Liesel abgerechnet, nur meine Kollegin meinte zuerst es wäre eine 0,65 angefallen( was sie ja nicht ist) dann hat sie sich korrigiert mit 0,8 VG für den Klageauftrag.
Es geht jetzt hauptsächlich um die 0,8 VG Nr. 3101 für Klageauftrag, ob angefallen oder nicht.
Liebe Grüße Mini-Rafa
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