Falsche Adresse im Vergleich / Rubrumsberichtung??

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
TH-NR
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 84
Registriert: 11.10.2013, 11:57
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#1

22.03.2017, 10:34

Hallo Ihr Lieben!

Wir haben Klage auf Zahlung beim AG Hannover eingereicht, da die gegnerische Firma dort ihren Hauptsitz hat. Im Verfahren ist nunmehr ein Vergleich geschlossen worden, die Gegenseite sollte nun noch einen Betrag X an unseren Mandanten zurückzahlen. Nach zweimaliger Aufforderung ist dieses nicht erfolgt, so dass ich nunmehr die ZV einleiten will. Allerdings fällt mir jetzt auf, dass das Gericht im Rubrum eine andere Adresse der beklagten Firma aufgenommen hat, nämlich die Zweigstelle Stolzenau, dort wo unser Mandant seinerzeit den Vertrag unterschrieben hat. Wie das Gericht darauf kommt, ist mir total schleierhaft. Wie gesagt, im Klagerubrum ist die Adresse in Hannover angegeben worden und im weiteren Schriftverkehr haben weder wir noch die Gegenseite irgendetwas geschrieben, dass diese Adresse nicht korrekt sei. Im Übrigen wäre dann ja auch das Amtsgericht Stolzenau zuständig und nicht Hannover. Nun ist meine Frage, ob ich trotzdem aus dem Vergleich im Hauptsitz in Hannover vollstrecken kann oder, ob ich nun erst noch die Berichtigung des Rubrums beim Gericht beantragen muss. Vielleicht hattet Ihr sowas ja auch schon einmal?! Bin für jede Hilfe dankbar!!!

LG Nadine
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12465
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#2

22.03.2017, 11:03

du kannst die Vollstreckung auch so einleiten, aber rein vorsorglich würde ich den Unterlagen einen Handelsregisterauszug beifügen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
Crydea
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 783
Registriert: 28.10.2015, 22:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#3

23.03.2017, 18:10

Wir hatten dieses Problem auch schon. Kommt auf das AG an, welches für den PÜ zuständig ist. Wir hatten Urteil LG München und AG München sollte PÜ erlassen. Im Endeffekt hatte ich sechs vorläufige Zahlungsverbote, da wir den Titel berichtigen lassen mussten, da das AG hierauf bestanden hat. Bei dem KFB hat das LG wieder den gleichen Fehler gemacht, so dass wir diesen auch wieder berichtigen lassen mussten.

Zur Zeit haben wir wieder so einen Fall. Im Klagerubrum Hauptsitz in München, zuständiges AG hat im Urteilsrubrum Berlin. Wir wollen am Hauptsitz pfänden. Vorsorglich lassen wir jetzt den Titel berichtigen, da wir letztes Jahr erst diesen HickHack hatten und nun wieder AG München zuständig ist.

LG
Antworten