Hallo,
unser Mandant hat
- eine Einzelfirma, der der Grundbesitz zugeordnet ist
- eine GmbH & CoKG
Jetzt soll diese Einzelfirma in die GmbH & Co. KG eingebracht werden (natürlich noch zum 31.03)
Die Einzelfirma ist nicht im Handelsregister eingetragen und deshalb komme ich nicht weiter. Alle Muster oder Kommentierungen beziehen sich immer auf bereits im HR eingetragene Firmen.
Muss ich jetzt tatsächlich erst die Eintragung der Einzelfirma veranlassen, damit sie dann im zweiten Step wieder verschwindet?
Einbringung eines Einzelunternehmens in GmbH & CoKG
- Manfred Fisch
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 645
- Registriert: 19.05.2006, 17:45
- Beruf: Notarfachwirt
- Software: Andere
- Wohnort: Reichelsheim
Hi Fury, du bist hier nicht im UmwR, hast also keine Gesamtrechtsnachfolge. Der nichteingetragene Kaufmann überträgt einfach sämtliche Aktiven und Passivenim Wege der Einzelrechtsnachfolge auf die KG und bekommt dafür KG Anteile (ob die eingetragne Hafteinlage auch erhöht werden muss, sagt dir der Steuerberates des Mandanten).
Also für die Güter und Rechte die Aufstellungen geben lassen, was von dem Kaufmann in die KG überführt werden soll, im Vertrag die Abtretung und Übergabe der in den Anlagen 1 bis ... genannten Gegenstände und Rechte beurkunden. Für das Grundstück lässt du ganz normal die Aufassung erklären. Dann nimmst du bei Übergabe rein, dass die Einbringung mit wirtschaftlicher Wirkung zu 03/2017 bereits erfolgt ist.
Für den Fall, dass auch Verträge mit Dritten übergehen sollen: Hinweis aufnehmen, dass für hierfür die Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners erforderlich und diese von den Beteiligten selbst eingeholt werden (ich denke mal, das willst du dir nicht ans Bein binden).
sollte eine Verschmelzung gewollt sein, wäre die Voreintragung des eK im HR zwingend.
Reicht dir der grobe Umriss?
Also für die Güter und Rechte die Aufstellungen geben lassen, was von dem Kaufmann in die KG überführt werden soll, im Vertrag die Abtretung und Übergabe der in den Anlagen 1 bis ... genannten Gegenstände und Rechte beurkunden. Für das Grundstück lässt du ganz normal die Aufassung erklären. Dann nimmst du bei Übergabe rein, dass die Einbringung mit wirtschaftlicher Wirkung zu 03/2017 bereits erfolgt ist.
Für den Fall, dass auch Verträge mit Dritten übergehen sollen: Hinweis aufnehmen, dass für hierfür die Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners erforderlich und diese von den Beteiligten selbst eingeholt werden (ich denke mal, das willst du dir nicht ans Bein binden).
sollte eine Verschmelzung gewollt sein, wäre die Voreintragung des eK im HR zwingend.
Reicht dir der grobe Umriss?