Hallo zusammen,
mein Chef hat taggleich mit der Gründung einer GmbH, einen Treuhandvertrag beurkundet.
Was muss ich jetzt im Rahmen dieser Abwicklung veranlassen:
-Ausfertigung bzw. Kopien an Beteiligte
-Anzeige an Finanzamt
Was muss ich hinsichtlich der Liste der Gesellschafter veranlassen?
Welche Gebühren entstehen??
Treuhandvertrag-Abwicklung
- Manfred Fisch
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Anzeige an FA gem. § 54 EStDV ist erforderlich, soweit in dem THV eine Verfügungsverpflichtung (aufschiebend bedingte Abtretung an den Treugeber bei Beendigung des THV meist) enthalten ist. Wenn keine enthalten ist, besteht keine Anzeigepflicht. In der Regel ist aber die Anzeige gewollt, da sonst die steuerliche Anerkennung nicht erfolgt.
Sonst die Abschriften nach Wunsch der beteiligten.
2,0 Gebühr, KV 21100, Wert: Nominalbetrag des Geschäftsanteils, da gerade erst gegründet.
Sonst die Abschriften nach Wunsch der beteiligten.
2,0 Gebühr, KV 21100, Wert: Nominalbetrag des Geschäftsanteils, da gerade erst gegründet.
- Manfred Fisch
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Kommt drauf an, was im THV steht. Hat der Treuhänder für den Treugeber gegründet oder hat der Treugeber gegründet, THV geschlossen und dann im Rahmen des THV seine Anteile an den Trehänder abgetreten?
- Manfred Fisch
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dann wohl 1x Gesellschafter mit dem Stand zur Gründung und 1x Liste m. Bescheinigung gem. § 40 Abs. 2 GmbHG einreichen
- Manfred Fisch
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Wenn der Treuhänder gegründet hat und jetzt klargestellt wird, dass die Gründung auf Rechnung des Treugebers erfolgte, ist bzgl. der Liste nichts zu machen