Vollstreckung aus Tabellenauszug oder VB?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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flateric79
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#1

14.02.2017, 09:46

Guten Morgen zusammen,

meine Chefin hat mir eine relativ alte Akte vorgelegt, aus der ich vollstrecken soll. Nach Erlass des Vollstreckungsbescheides ist die Schuldnerin in Insolvenz gegangen. Ich habe einen vollstreckbaren Tabellenauszug aus vors. unerlaubter Handlung. Das Insolvenzverfahren ist bereits abgeschlossen.

Woraus vollstrecke ich jetzt? Aus dem VB oder dem Tabellenauszug?

Wenn ich aus dem Tabellenauszug vollstrecken muss, was mache ich mit den Zinsen nach Insolvenzeröffnung, die sind ja da nicht drin enthalten. Kann ich beide Titel benutzen?

:thx

Nicole
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Katie
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#2

23.02.2017, 13:28

Hallo,
Du vollstreckst quasi aus beiden Titeln, die festgestellte Forderung aus dem Tabellenauszug, die nach Eröffnung entstandenen Zinsen aus dem VB.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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paralegal6
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#3

23.02.2017, 21:39

Dass du 2 Titel über die gleiche Sache hast sollte eigentlich nicht sein.
Habt ihr denn gar keine Quote aus dem InsV erhalten?
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