Betreuung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
evelyn m.
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#1

22.02.2017, 15:46

Liebe Kollegen,

folgendes Problem liegt vor: Der GV stellt die ZV ein mit dem Hinweis, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern. Er bittet um Benennung eines Betreuers. Ich rege beim Betreuungsgericht also die Bestellung eines Betreuers an und erfahre, dass der Schuldner bereits eine notarielle Vollmacht erteilt hat. Was genau bevollmächtigt wurde, wird nicht mitgeteilt. Auf telefonische Nachfrage erfahre ich zumindest, dass die Vollmacht dem Sohn des Schuldners erteilt worden ist. Der wohnt jetzt allerdings am anderen Ende Deutschlands, ist also für den GV vor Ort nicht greifbar und soll laut Aussage des Notariats auch nicht kooperativ sein.

Welche Möglichkeiten habe ich noch, die Vermögensauskunft zu erhalten (alles andere ist ausgeschöpft)? Hat jemand Ideen?

Ich danke euch!
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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Anahid
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#2

22.02.2017, 16:11

Ich würde im Hinblick auf das berechtigte Interesse um Akteneinsicht in die Betreuungsakte bitten, damit Du eine Kopie dieser notariellen Vollmacht machen kannst, um gegen den Sohn als Betreuer des Schuldners vorgehen zu können.
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#3

22.02.2017, 16:13

Auch wenn es einen Betreuer gibt, gibt der Schuldner die VA ab. Er muss ja nur angeben, wie er sein Einkommen bestreitet pp. Die Informationen kennt ja der Vollmachtsnehmer ggf auch nicht. Was da an Vermögen rumsteht sieht der GV ja selber
So wie ich es verstehe ist der Sohn auch nicht Betreuer
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evelyn m.
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#4

23.02.2017, 08:51

Korrekt: Sohn ist nicht Betreuer, ihm wurde nur eine Vollmacht erteilt. Welcher Art, gibt das Notariat nicht bekannt. Der Schuldner lebt im Heim und ist nicht in der Lage, irgendwelche Angaben zu was auch immer zu machen.

Eine Betreuungsakte gibt es nicht, da bisher kein Betreuer bestellt ist.
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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#5

07.03.2017, 08:48

Ihr Lieben,

leider ist das Thema immer noch aktuell, das Notariat bestellt auf Grund der Vollmacht keinen Betreuer, auch wenn sie selbst zugeben, dass sie gar nicht wissen, ob die Vollmacht noch besteht (sie soll vor ca. 10 Jahren ausgestellt worden sein).

Wäre klasse, wenn jemand noch eine zündende Idee hätte... :thx
Lieben Dank und Grüße an alle
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#6

07.03.2017, 09:09

Kann man die Betreuung evtl. durch berechtigtes Interesse unter Vorlage der Mitteilung des Gerichtsvollziehers beim zuständigen Amtsgericht beantragen?
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
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#7

07.03.2017, 09:11

Habe ich gemacht, ja. Wurde aber auf die (alte) Vollmacht verwiesen... Ich dreh mich im Kreis...
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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#8

07.03.2017, 09:21

Ansonsten fällt mir nur noch ein, dass man das Notariat unter Vorlage des Vollstreckungstitels anschreibt und um Auskunft bittet. Vielleicht sind die ja unter Vorlage des Titels kooperativer.
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#9

07.03.2017, 09:35

:kopfkratz Wenn nachweislich kein Betreuer bestellt ist, muss der GVZ die eV abnehmen. Was er persönlich denkt, ob der Schuldner sich noch selber kümmern kann, ist irrelevant denke ich.

Wir hatten mal so einen ähnlichen Fall. Jedenfalls ging es auch darum, dass der GVZ meinte, nicht vollstrecken zu können, da ein Betreuer bestellt werden müsse. Wir haben zunächst versucht, das zu veranlassen. Wenn ich mich richtig erinnere, hat das Gericht aber mitgeteilt, dass wir insoweit nicht antragsberechtigt sind oder sowas in der Art.
Jedenfalls haben wir dann Erinnerung eingelegt gegen die Vollstreckungsablehnung und Recht bekommen. Der GVZ musste dann vollstrecken.
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Soenny
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#10

07.03.2017, 09:38

So ist es, habe auch gerade eine Erinnerung durch und der GVZ muß die VA abnehmen ;)
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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