Rückf. Urteilsbetrag nach Vergleich in nächster Instanz

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BLDReFaA
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#1

20.02.2017, 15:37

Hallo zusammen,

ich bin mir weder sicher, ob ich die Frage hier stellen darf, noch, ob ich im richtigen Bereich bin :augenreib

Folgendes:

Erstinstanzlich vertreten wir die Beklagte. Diese wird verurteilt, einen Betrag zu zahlen, im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte entscheidet sich gegen eine Berufung und zahlt den Urteilsbetrag an den Kläger.
Der Kläger hingegen legt gegen das Urteil Berufung ein. In zweiter Instanz wird sodann ein Vergleich geschlossen, wonach sich die Beklagte verpflichtet den Kläger von einer Zahlungsverpflichtung freizustellen.

Meine Frage ist nun, ob ich den von der Beklagten gezahlten Urteilsbetrag vom Kläger zurückverlangen kann. Dessen Prozessbevollmächtigter ist der Meinung das Urteil sei rechtskräftig geworden, da wir dieses nicht angegriffen haben und dass der vor dem OLG geschlossene Vergleich die Urteilsforderung nicht berühre.

Ich dachte allerdings dadurch dass der Kläger Berufung eingelegt hat und sodann ein Vergleich geschlossen wurde, könnte ich den Urteilsbetrag für die Beklagte zurückfordern.

Was ist denn hier richtig? Ich hoffe, jemand kann mir helfen.

LG
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Adora Belle
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#2

20.02.2017, 15:50

Wenn nur die Klägerin Berufung erhoben hat, kann es in zweiter Instanz auch nur noch um den zunächst abgewiesenen Teil der Forderung gehen. Über diesen wurde sodann Vergleich geschlossen. Das hat mit der bereits gezahlten Forderung nach erstinstanzlichem Urteil nichts mehr zu tun.

Falls es nach dem Parteiwillen doch etwas damit zu tun haben soll, also auch die eigentlich rechtskräftig ausgeurteilte Forderung nochmals in den Vergleich einbezogen wurde, dann müsste das im Vergleich ausdrücklich benannt worden sein. Der Streit zwischen den Parteien spricht dafür, dass das gerade nicht der Fall ist.
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