Nutzungsentschädigung Kaufvertrag

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nienot
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#1

15.02.2017, 14:00

Hallo,

ich bräuchte kurzfristige Hilfe :kopfkratz

Es wurde ein Kaufvertrag geschlossen, Kaufpreisfälligkeit zum 31.05.2017, Antritt 01.06.2017
Ab dem 15.06.2017 bis zur Räumung hat die Verkäuferin eine Nutzungsentschädigung von 350,00 € halbmonatlich zu zahlen; für angefangene Monate zeitanteilig.

Kann ich hier eine Nutzentschädigung berechnen? Ich weiß ja irgendwie nicht wie lange :kopfkratz :schock
Martin Filzek
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#2

15.02.2017, 20:26

Antritt ist ja ein komisches Wort, schreibt ihr das wirklich in die Verträge? Klingt nach Dienstantritt bei der Armee (kenne das Wort sonst nur, zum Glück ohne eigene Erfahrung, beim Antritt einer Haftstrafe) und meint wohl das was alle anderen Übergabe, Besitzübergang, oder wirtschaftliche Übergabe nennen.

Über die Bewertung brauchst du dir keine Gedanken zu machen. Meines Erachtens handelt es sich bei der vorsorglichen Regelung um eine Vertragsstrafenregelung, die gegenstandsgleich zum gesamten Kaufvertrag nach § 109 Abs. 1 GNotKG ist (als Sicherungs- und nähere Durchführungserklärung) bzw. auch unter § 37 Abs. 1 GNotKG fällt und die deshalb nicht gesondert zu bewerten ist (vgl. auch Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, 11. Aufl. 2015, Rn. 1653 und 1668, sowie bei weiterem Leseinteresse in diversen Kommentaren zu den genannten §§, die ich selbst daraufhin aber nicht extra eingesehen habe, um mir nicht zuviel Arbeit zu machen).

Siehe auch die Seminarangebote zu sechs 5-Stunden-Seminaren in sechs Städten im April und Mai 2017 sowie zu einem dreitägigen Intensivkurs zur Notarkostenberechnung vom 18. - 20. Mai 2017 in 25774 Lehe, Deichstr. 1, Haus "Fernsicht am Wäldchen" (außerhalb der Seminarzeit auch als Ferienhaus für bis zu 6 Pers. zu mieten, siehe http://www.fewo-fernsicht.de) auf Homepage http://www.filzek.de oder oben in Rubrik Fort- und Weiterbildung, Seminare, Eintrag vom 1.1.2017.

Anmeldungen überall noch möglich und willkommen. Themenwünsche, die bevorzugt behandelt werden sollen, können bis zwei Wochen vor den Seminarterminen eingesandt werden.
Für komplizierte Berechnungen steht auch der auf derselben Seite angebotene Notarkosten-Dienst zur Verfügung, auch für Bearbeitungsrückstände zur Bearbeitung in den Büros nach Wunsch, ebenfalls möglich auf Anfrage Inhouse-Seminare.
;)
:thx fürs Lesen und Auf Wiedersehen in Seminar, Notarkosten-Dienst oder Urlaub in Ferienhaus Nordseenähe. :wink2
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
nienot
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#3

20.02.2017, 15:45

:thx
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