Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine "brandeilige" Frage.
Ich soll einen Kostenausgleichungsantrag machen. Habe ich soweit gemacht, die Kosten aufgelistet, gem. § 106 ff ZPO. Aaaaber jetzt sagt mein Chef, ich solle nur einen kurzen Satz schreiben da die Kosten gegeneinander aufgehoben werden.
Ich stehe heute leider etwas auf dem Schlauch und weiß nicht wie ich das formulieren soll.
Irgendwelche Vorschläge?
Danke im Voraus!
KAA
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Sofern ihr Kläger seit und Gerichtskosten einbezahlt habt, dann einfach den kurzen Satz, dass ihr Gerichtskostenausgleichung beantragt.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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- Sputnik85
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- NORTHERN DINO
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Nur nicht nervös werden. Einen Beitrag verschieben kann die Administratorin.
Zu Deiner Frage: die Verzinsung der Kosten nicht vergessen.
Formulierung: In der Sache xyz
beantragen wir die Ausgleichung der Gerichtskosten nebst der gesetzlichen Verzinsung.
Zu Deiner Frage: die Verzinsung der Kosten nicht vergessen.
Formulierung: In der Sache xyz
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~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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