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SandraSi
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#1

15.02.2017, 10:34

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine "brandeilige" Frage.

Ich soll einen Kostenausgleichungsantrag machen. Habe ich soweit gemacht, die Kosten aufgelistet, gem. § 106 ff ZPO. Aaaaber jetzt sagt mein Chef, ich solle nur einen kurzen Satz schreiben da die Kosten gegeneinander aufgehoben werden.

Ich stehe heute leider etwas auf dem Schlauch und weiß nicht wie ich das formulieren soll. :patsch

Irgendwelche Vorschläge?

Danke im Voraus! :oops:
LG

Sandra :wink1
Sonnenkind
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#2

15.02.2017, 10:38

Sofern ihr Kläger seit und Gerichtskosten einbezahlt habt, dann einfach den kurzen Satz, dass ihr Gerichtskostenausgleichung beantragt.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
SandraSi
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#3

15.02.2017, 10:45

Okay, dann ist es ja doch leichter als anfangs gedacht :yeah

Danke :lol:
LG

Sandra :wink1
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Sputnik85
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#4

15.02.2017, 10:51

Den Beitrag bitte ins richtige Forum verschieben ;)
:niveau
Deans Schrei Bild Pudding!!! Bild

Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
SandraSi
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#5

15.02.2017, 10:55

Wie mache ich das denn? Bin neu hier und habe es irgendwie, gerade so geschafft einen Beitrag zu veröffentlichen :schock :oops:
LG

Sandra :wink1
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13
NORTHERN DINO
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#6

15.02.2017, 12:29

Nur nicht nervös werden. ;) Einen Beitrag verschieben kann die Administratorin.

Zu Deiner Frage: die Verzinsung der Kosten nicht vergessen.
Formulierung: In der Sache xyz
beantragen wir die Ausgleichung der Gerichtskosten nebst der gesetzlichen Verzinsung.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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