Hallo zusammen ,
komme bei einer Sache nicht weiter.
Ich will die Angelegenheit bis jetzt beim Mdt abrechnen weiß aber nicht genau, was anfällt.
Inhalt:
Haben Räumungsantrag eingeleitet. Nach dem Antrag hat der GV einen Räumungstermin bestimmt. Vor dem Räumungstermin hat sich der Gegner sich einen RA geschnappt und gegen unseren Antrag einen Räumungsschutzantrag bei dem Gericht gestellt, daraufhin haben wir erwidert. Mit Beschluss hat das Gericht nun die Räumung jedoch einstweilig eingestellt. Dagegen haben wir Erinnerung eingelegt.
Frage: was kann ich abrechnen?
kann ich nur eine 0,3 3309 VV RVG für den Räumungsauftrag + Auslagen + Ust abrechnen und den Rest kann ich nicht mit abrechnen weil es zur gleichen Sache gehört oder kann ich da noch was abrechnen?
Kenne mich da leider nicht aus und hoffe auf Eure Hilfe
ZV - Räumung + Schutzantrag RVG
- Anahid
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Das Räumungsschutzverfahren gilt in Deinem Fall als Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung und kann gesondert mit einer 0,3 nach 3309 VV RVG abgerechnet werden. Die Erinnerung gegen den Beschluss rechnest Du mit einer 0,5 nach 3500 VV RVG ab.
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Was mich mal am Rande interessiert: Ist die Erinnerung schon beschieden worden? Es ist nämlich die ganz große Ausnahme, dass ein Räumungsschutzantrag durchkommt...
~ Grüßle ~
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