Zinsen auf Mahnkosten?

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Marmelawde
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#11

19.01.2017, 18:22

Vorgerichtliche Mahnkosten sind als Verzugsschaden eine Nebenforderung und daher nicht verzinslich. Erst wenn die Hauptforderung beglichen wurde und die Kosten separat eingeklagt werden müssen, können sie als Hauptforderung geltend gemacht werden und sind zu verzinsen.
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Mariposa2
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#12

19.01.2017, 20:35

Marmelawde hat geschrieben:Vorgerichtliche Mahnkosten sind als Verzugsschaden eine Nebenforderung und daher nicht verzinslich. Erst wenn die Hauptforderung beglichen wurde und die Kosten separat eingeklagt werden müssen, können sie als Hauptforderung geltend gemacht werden und sind zu verzinsen.
:wink1

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