PKH-Gebühren pfändbar????

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mond
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#1

19.01.2017, 10:46

Hallo Ihr Lieben.

Ich bräuchte mal Eure Hilfe.

Habe von meinem Chef eine Akte hingelegt bekommen, in der wir (Kläger) einen Vergleich erwirken konnten.

Der Beklagtenseitevertreter hat nunmehr beim Amtsgericht die Kostenfestsetzung seiner Gebühren (PKH) beantragt

Ich soll jetzt überprüfen, ob wir nunmehr diese Kosten bei der LJK pfänden können. :-?

Ich konnte leider hierzu nichts finden!

Bin für jede Antwort dankbar
Sonnenkind
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#2

19.01.2017, 11:18

Ihr wollt die Ansprüche des Rechtsanwaltes pfänden, der euren "Schuldner" vertritt?
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paralegal6
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#3

19.01.2017, 11:19

habe ich auch noch nicht gehört... bekommt ihr nicht Geld aus dem Vergleich?
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Anahid
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#4

19.01.2017, 11:22

Die PKH-Vergütung steht dem Anwalt zu und nicht demjenigen, für den PKH bewilligt wurde. Solange also der Anwalt nicht Euer Schuldner ist, gibt es hier nichts zu pfänden.
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mond
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#5

19.01.2017, 11:56

Der Vergleich bezieht sich auf die RÄumung der Wohnung und das auf wechselseitige Ansprüche verzichtet wird
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#6

19.01.2017, 12:05

Wie Anahid: Solange der Rechtsanwalt nicht euer Schuldner ist, kannst du ihm nicht die PKH-Gebühren pfänden. Diese Idee hatte der ehemalige Chef meiner Freundin auch mal.
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