Hallo Ihr Lieben.
Ich bräuchte mal Eure Hilfe.
Habe von meinem Chef eine Akte hingelegt bekommen, in der wir (Kläger) einen Vergleich erwirken konnten.
Der Beklagtenseitevertreter hat nunmehr beim Amtsgericht die Kostenfestsetzung seiner Gebühren (PKH) beantragt
Ich soll jetzt überprüfen, ob wir nunmehr diese Kosten bei der LJK pfänden können.
Ich konnte leider hierzu nichts finden!
Bin für jede Antwort dankbar
PKH-Gebühren pfändbar????
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Ihr wollt die Ansprüche des Rechtsanwaltes pfänden, der euren "Schuldner" vertritt?
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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- paralegal6
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habe ich auch noch nicht gehört... bekommt ihr nicht Geld aus dem Vergleich?
- Anahid
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Die PKH-Vergütung steht dem Anwalt zu und nicht demjenigen, für den PKH bewilligt wurde. Solange also der Anwalt nicht Euer Schuldner ist, gibt es hier nichts zu pfänden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Wie Anahid: Solange der Rechtsanwalt nicht euer Schuldner ist, kannst du ihm nicht die PKH-Gebühren pfänden. Diese Idee hatte der ehemalige Chef meiner Freundin auch mal.
Liebe Grüße Sonnenkind
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