ZV Sackgasse, Arbeitsstelle bekannt, aber Leiharbeit

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#21

17.01.2017, 08:48

Du könntest dann auch noch versuchen, an der Adresse der Arbeitsstelle eine VA abnehmen zu lassen. Dafür würde ich aber vorher mit dem zuständigen GV telefonieren, da dies scheinbar nicht alle machen.
Benutzeravatar
Mariposa2
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 313
Registriert: 26.06.2008, 18:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#22

17.01.2017, 10:01

katuscha hat geschrieben:Du könntest dann auch noch versuchen, an der Adresse der Arbeitsstelle eine VA abnehmen zu lassen. Dafür würde ich aber vorher mit dem zuständigen GV telefonieren, da dies scheinbar nicht alle machen.
Danke für den Tipp :). Leider arbeitet die Dame im Schichtbetrieb und ich kenne ihre Arbeitszeiten nicht. Es wäre auch schwer, da ranzukommen. Und da ich nicht weiß, wann der GVZ dahin geht, wird es schwierig, das auch passend herauszufinden.
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#23

17.01.2017, 10:03

Phuul hat geschrieben:
katuscha hat geschrieben:Du könntest dann auch noch versuchen, an der Adresse der Arbeitsstelle eine VA abnehmen zu lassen. Dafür würde ich aber vorher mit dem zuständigen GV telefonieren, da dies scheinbar nicht alle machen.
Danke für den Tipp :). Leider arbeitet die Dame im Schichtbetrieb und ich kenne ihre Arbeitszeiten nicht. Es wäre auch schwer, da ranzukommen. Und da ich nicht weiß, wann der GVZ dahin geht, wird es schwierig, das auch passend herauszufinden.
Deswegen sollte man ja mit dem zuständigen GV telefonieren, eventuell hat er das ja schon mal gemacht und geht zum Schichtwechsel hin.
Benutzeravatar
Mariposa2
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 313
Registriert: 26.06.2008, 18:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#24

18.01.2017, 17:21

katuscha hat geschrieben:
Phuul hat geschrieben:
katuscha hat geschrieben:quote]

Deswegen sollte man ja mit dem zuständigen GV telefonieren, eventuell hat er das ja schon mal gemacht und geht zum Schichtwechsel hin.
Ich versuche es jetzt erst einmal mit den andere Möglichkeiten. Vielleicht kriegen wir sie ja schon bei dem Freund.

Die Problematik hinsichtlich des Schichtwechsels ist wirklich nicht leicht zu lösen. Meiner Kenntnis nach gibt es dort drei Schichten.
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#25

18.01.2017, 17:41

Phuul hat geschrieben:Ich versuche es jetzt erst einmal mit den andere Möglichkeiten. Vielleicht kriegen wir sie ja schon bei dem Freund.
genau. Immer positiv denken. Klingt unmöglich, hilft aber. Viel Erfolg. :knutsch
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
Mariposa2
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 313
Registriert: 26.06.2008, 18:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#26

26.01.2017, 11:26

Weiß jemand, ob ich - um an die Drittauskünfte zu kommen - die Ladung zur Abgabe Vermögensauskunft auch öffentlich zustellen lassen kann, damit sie dann als geladen gilt, aber nicht erschienen ist? Ich denke, dass die DRV auf jeden Fall den aktuellen Arbeitgeber in den Beständen hat. Ich möchte unbedingt die Drittauskünfte haben :mrgreen:.

Diese Idee fiel mir gerade ein. Ich würde das dann für den Fall machen, dass die Vollstreckung bei dem Freund zu nichts führt bzw. bin ich noch am Grübeln, ob ich das nicht lieber vorziehen soll.
Hühnerhaufen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2208
Registriert: 27.02.2014, 14:14
Beruf: RA-Fachangestellte

#27

26.01.2017, 12:35

Die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft kann man nicht öffentlich zustellen lassen.

Gruß
Hühnerhaufen
Benutzeravatar
Mariposa2
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 313
Registriert: 26.06.2008, 18:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#28

26.01.2017, 12:49

Ich würde aber mal sagen, dass es laut dieses Beschlusses eigentlich doch möglich sein sollte:

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/detm ... 60818.html
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#29

26.01.2017, 12:52

:thx Mariposa. Das versuch ich dann gleich auch mal. :mrgreen:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
Mariposa2
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 313
Registriert: 26.06.2008, 18:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#30

26.01.2017, 12:55

Ja, mach das :). Würde mich über Erfahrungswerte freuen.

Mal eine doofe Frage zu dem Vollstreckungsauftrag zur Abgabe der Vermögensauskunft beim Freund:

Wo schreibe ich die Adresse denn rein? Nur unter P2? Und bei Schuldner lasse ich die alte, aber falsche Adresse drin stehen?

Ich hätte jetzt am ehesten ein Begleitschreiben an das für die Wohnung des Freundes zuständige Amtsgerichts - Gerichtsvollzieherverteilerstelle - gemacht und dort den gewöhnlichen Aufenthalt erläutert unter Hinweis auf § 177. Aber ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob das so machbar ist?

Denn nicht, dass da jemand sitzt, der froh ist, wenn sein Schreibtisch leer ist und nur sieht "Adresse Schuldner xyz", da sind wir gar nicht zuständig". Oder gucken die dann weiter zu P2? Oder interessiert die das gar nicht?
Antworten