Abrechnung Streitverkündete ohne Beitritt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Eli1988
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#1

18.01.2017, 15:39

Ein freundliches Hallo in die Runde :wink2

Folgender Sachverhalt:
Wir vertreten in einer Angelegenheit die Beklagte und die Streitverkündete. In I. Instanz ist die Streitverkündete dem Rechtsstreit beigetreten. In der II. Instanz allerdings nicht. Wir haben nunmehr einen Kostenausgleichsantrag für die Beklagte und die Streitverkündete jeweils für die I. und II. Instanz eingereicht. Die Gegenseite moniert nunmehr die Festsetzung der Kosten der Streitverkündeten für die II. Instanz, weil diese nicht beigetreten ist.

Ist das so korrekt? Oder gibt es vielleicht Entscheidungen, die das Gegenteil behaupten? Also dass man doch auch für die II. Instanz abrechnen kann. Oder anders gefragt: Muss man in der Berufungsinstanz NOCH EINMAL beitreten, wenn man in der I. Instanz bereits beigetreten ist?

Jemand eine Idee?

:thx schon einmal im Voraus!!

Liebe Grüße
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