Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Binchen24
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#1
18.01.2017, 12:58
Hallöchen,
hab da folgendes Problem:
Ich soll eine vollstreckbare Ausfertigung einer notarielle Urkunde erstellen. Hab jetzt die Klausel gemacht. Mein Chef mein, der Schuldner hätte eine Woche Zeit um die Kosten zu begleichen, bevor wir die ZV nach Zustellung der Urkunde betreiben. Ich bin aber der Meinung, dass es zwei Wochen sind. Meine Frage jetzt:
Ist es jetzt eine Woche oder zwei Wochen?
Dank im Voraus.
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
18.01.2017, 13:34
2 Wochen § 798 ZPO
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Binchen24
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