Ich habe ein Mal die Touristikinformation Niesky sowie den SZ-Treffpunkt Görlitz City-Center als Drittschuldner.
Wie lautet in beiden Fällen die richtige Schuldnerbezeichnung? Nach meiner Recherche müsste das wie folgt aussehen:
Touristikinformation Niesky
v. d. d. Stadt Niesky
diese v. d. d. Bürgermeister
SZ-Treffpunkt Görlitz City-Center
Sächsische Zeitung GmbH
v. d. d. GF Carsten Dietmann, Torsten Klose
Ich bin mir absolut unsicher und bitte um Hilfe.
Richtige Bezeichnung des Drittschuldners
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Eine GmbH wird vertreten durch den GF. Den musst Du nicht einmal namentlich benennen, da der ja wechseln kann. Bzgl. Deiner Touristikinformation habe ich keine Ahnung. Ich denke nicht, dass die eine eigenständige Partei sein kann. Hier wird es sich ja wohl eher um einen Teilbereich der Stadtverwaltung handeln.
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Genau so wird es seinAnahid hat geschrieben:Hier wird es sich ja wohl eher um einen Teilbereich der Stadtverwaltung handeln.
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
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