Richtige Bezeichnung des Drittschuldners

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ebstar
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#1

16.01.2017, 13:54

Ich habe ein Mal die Touristikinformation Niesky sowie den SZ-Treffpunkt Görlitz City-Center als Drittschuldner.

Wie lautet in beiden Fällen die richtige Schuldnerbezeichnung? Nach meiner Recherche müsste das wie folgt aussehen:

Touristikinformation Niesky
v. d. d. Stadt Niesky
diese v. d. d. Bürgermeister

SZ-Treffpunkt Görlitz City-Center
Sächsische Zeitung GmbH
v. d. d. GF Carsten Dietmann, Torsten Klose

Ich bin mir absolut unsicher und bitte um Hilfe.
ebstar
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#2

17.01.2017, 10:10

Kann keiner helfen? :sad:
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Anahid
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#3

17.01.2017, 10:24

Eine GmbH wird vertreten durch den GF. Den musst Du nicht einmal namentlich benennen, da der ja wechseln kann. Bzgl. Deiner Touristikinformation habe ich keine Ahnung. Ich denke nicht, dass die eine eigenständige Partei sein kann. Hier wird es sich ja wohl eher um einen Teilbereich der Stadtverwaltung handeln. :ka
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#4

18.01.2017, 13:20

Anahid hat geschrieben:Hier wird es sich ja wohl eher um einen Teilbereich der Stadtverwaltung handeln. :ka
Genau so wird es sein
Viele Grüße vom Alex
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