VerwR - Beigeladene im Zulassungsverfahren - Gebühren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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MehlamKnie
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#1

17.01.2017, 17:29

Liebe Mitstreiter,

unsere Mandantin ist Beigeladene in einem Verwaltungsrechtsstreit.

Mit erstinstanzlichem Urteil wurde die Klage abgewiesen und die Berufung nicht zugelassen. Nun hat der Kläger einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG gestellt und diesen auch bereits begründet. Die Begründung ist uns als Beigeladene ebenfalls zugegangen mit der Möglichkeit einer freigestellten Stellungnahme. Wir haben verzichtet und uns bisher noch gar nicht in dem Zulassungsverfahren geäußert. Der Begründungsschriftsatz ist im Übrigen vom 06.10.2015! :schock

Jedenfalls stellt sich meine Chefin nun die Frage - obwohl eigentlich eher mir ... :D - , ob wir als Beigeladene eine Gebühr erhalten können im Zulassungsverfahren, auch wenn wir nicht aktiv tätig werden?!

Sollten wir tätig werden, könnten wir ja zumindest nach Nr. 3504 VV abrechnen.

Ich hoffe, Ihr könnt mir einen kleinen Gedankenschubs geben.

LG und einen schönen Abend ... Melanie
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