Abrechnung Ordnungsmittelverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Dina-Tabea
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#1

15.12.2016, 12:42

Moin,

ich sitze hier über dem Antrag zum Erlass des KFB in einem Ordnungsmittelverfahren. Unser MA soll einen Verstoß gegen einen gerichtlichen Vergleich begangen haben. Daher wurde er "verklagt".

Verfahren ist durch Beschluss erledigt. Antrag wurde zurückgewiesen....

Meine Frage nun:

Gibt es für das Verfahren Verfahrensgebühr 3100, oder wie ich befürchte nur eine 3309 Gebühr, sprich 0,3 3309 zzgl. Auslagen und MwSt.?

Chef hätte gerne die 3100...

Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.

VG Dina-Tabea
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Liesel
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#2

15.12.2016, 12:44

Ordnungsmittelverfahren ist Vollstreckung
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Dina-Tabea
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#3

15.12.2016, 13:16

Danke... also 0,3 nach 3309...

freu... Wer sagt´s dem Chef.... :x(

Wünsche noch allen einen schönen Tag...
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