Frist Bearbeitung Pfüb bei Gericht?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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#1

08.12.2016, 10:23

Hallo zusammen :wink1

Gibt es da Fristen?

Ich habe am 11.08.2016 einen Pfüb ans Gericht geschickt, am 21.10. habe ich mal die Aufforderung zur Einzahlung der Kosten bekommen und seit dem passiert auch auf Sachstandsanfragen nix :motz
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#2

08.12.2016, 10:40

Frist ist mir keine bekannt.

Um welches AG handelt es sich denn?
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#3

08.12.2016, 10:46

Um das leidgeplagte Kölner AG. Ich hab bei denen echt immer Geduld ohne Ende, weil ich weiß, wie elend die besetzt sind, aber bei so was fehlt mir dann doch langsam die Geduld :roll:
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#4

08.12.2016, 10:52

Mit dem AG Köln habe ich leider keine Erfahrungen.

Kommst Du telefonisch auch nicht weiter?
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#5

08.12.2016, 11:29

Eine allgemein gültige Frist gibt es nicht. Mir fällt nur die Verzögerungsrüge nach § 198 GVG ein. Die müsste eigentlich auch beim Vollstreckungsgericht möglich sein, wobei bei normalen Zivilverfahren meist erst nach 6 Monaten eine Verzögerungsrüge als angemessen angesehen wird. Wenn telefonisch niemand zu erreichen ist, würde ich eine kurze Frist setzen, binnen der evtl. bestehende Hinderungsgründe mitgeteilt werden sollen. Habe hier zuletzt 5 Monate auf den Erlass eines VB beim AG Wedding gewartet.
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#6

09.12.2016, 20:48

Hallo :wink2
Also es gibt beim Gericht keine Fristen für die Bearbeitung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen. Es gibt aber die Regel, dass sie schnellstmöglich bearbeitet werden müssen. Aus eigener Erfahrung kann ich mitteilen, dass die offizielle Berechnung des Pensums eines Rechtspflegers völlig an der Sache vorbei geht. Zumindest in Berlin ist es laut Berechnung so, dass man für die Kontrolle eines Pfüb nur 3 Minuten brauchen darf. Das ist quasi nicht möglich. Und nach dieser Berechnung werden dann die Rechtspfleger in die Abteilungen gesteckt. Das sind dann einfach viel zu wenig. Und dann ersticken sie in ihrer Arbeit. Die Akten werden in Reihenfolge nach Antragseingang bearbeitet.
Wenn euch die Geschäftsstelle erst nach so langer Zeit aufgefordert hat, die Gerichtskosten zu zahlen, wird die Akte zunächst in der Geschäftsstelle ewig rumgelegen haben. Und dann geht sie vermutlich erst an den Rechtspfleger :schock

Oft ist es so, dass man Druck nur über die Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde erreichen kann. :sad: Aber das bringt nur kurzfristig etwas, da der Rechtspfleger ja eigentlich gar nichts für diese Massenarbeit kann. Oder ihr beschwert euch mal so richtig bei dem übergeordneten Oberlandesgericht. Vielleicht wird dann mal geprüft, was da los ist. Ich finde diese Zustände echt schlimm. Man hat aber gegen die Aktenflut keine Chance. Und: ich kann "die andere Seite" sehr gut verstehen, habe jahrelang auch als ReNo gearbeitet und hab mich auch immer über die Gerichte aufgeregt. :motz
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