Antrag einstweilige Verf. zurückgenommen - Abrechnung

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Janne
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#1

02.12.2016, 12:02

Hey ihr Lieben,

folgender Sachverhalt:

Wir haben die Gegenseite abgemahnt, diese reagierte nicht, sodann wurde ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, welchen wir zurückgenommen haben noch bevor sich die Gegenseite in irgendeiner Art und Weise bestellt hat. Aus der Akte ist nicht ersichtlich, wieso wir zurückgenommen haben...schriftliche Korrespondenz mit der Gegenseite gab es nicht.

Nun soll die Akte abgerechnet werden...und jetzt kommt ihr:

1,3 Geschäftsgebühr für die Abmahnung
Auslagenpauschale
Ustd.
verauslagte GK

Bekomme ich noch etwas für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, 0,8 VG vllt? Kann ich die ggf. einfach gegenüber dem Mandanten in einer Rechnung geltend machen?


Liebe Grüße
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Liesel
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#2

02.12.2016, 12:54

Wieso denn 0,8 VG? Der Antrag wurde doch lt. deinen Angaben eingereicht.
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(UNHEILIG)
Janne
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#3

02.12.2016, 12:55

Ja aber ich dachte evtl. wegen vorzeitiger Beendigung? Deinem Beitrag entnehme ich, dass eine 1,3 VG anfällt?
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AliceImWunderland
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#4

02.12.2016, 13:33

Vorzeitige Beendigung ist, wenn sich die Sache erledigt, bevor der schon fertige Antrag beim Gericht eingereicht werden kann.
In deinem Fall ist eine 1,3 Gebühr entstanden.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Janne
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#5

05.12.2016, 17:49

Also rechne ich gegenüber dem Mandaten eine volle 1,3 GG ab und eine volle 1,3 VG?
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