VB gegen Ehemann als Gesamtschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nicolex3
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#1

25.11.2016, 14:11

Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage, und zwar habe ich einen Vollstreckungsbescheid gegen einen Herrn xy (Ehemann). Auf dem Vollstreckungsbescheid steht, dass der Antragsgegner als Gesamtschuldner in Anspruch genommen wird mit Frau xy (Ehefrau).
Wenn ich jetzt einen Zwangsvollstreckungsauftrag machen möchte, mache ich den dann nur gegen den Ehemann und bekomme nur einmal die 0,3 Gebühr. Oder mache ich den ZV-Auftrag gegen die Eheleute und bekomme zweimal die 0,3 Gebühr. Bin gerade etwas verwirrt. Vielleicht stehe ich auch einfach nur auf dem Schlauch.

Wäre für jede Hilfe dankbar. :thx
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Liesel
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#2

25.11.2016, 14:16

Kommt auf deinen Antrag an.

Wenn dir nur der VB gegen den Ehemann vorliegt, kannst du auch nur gegen ihn vollstrecken - 1 x 3309.
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#3

25.11.2016, 14:22

Ah alles klar. Ich hätte wahrscheinlich beim Antrag schon darauf achten müssen, dass ich nicht als Gesamtschuldner beantrage sonden für jeden einen VB oder? Ok, das ergibt Sinn. Danke ! :)
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#4

25.11.2016, 14:57

Nein. Wenn sie Gesamtschuldner sind, ist das auch so zu beantragen.
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#5

26.11.2016, 11:02

Nicolex3 hat geschrieben:Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage, und zwar habe ich einen Vollstreckungsbescheid gegen einen Herrn xy (Ehemann). Auf dem Vollstreckungsbescheid steht, dass der Antragsgegner als Gesamtschuldner in Anspruch genommen wird mit Frau xy (Ehefrau).
Wenn ich jetzt einen Zwangsvollstreckungsauftrag machen möchte, mache ich den dann nur gegen den Ehemann und bekomme nur einmal die 0,3 Gebühr. Oder mache ich den ZV-Auftrag gegen die Eheleute und bekomme zweimal die 0,3 Gebühr. Bin gerade etwas verwirrt. Vielleicht stehe ich auch einfach nur auf dem Schlauch.

Wäre für jede Hilfe dankbar. :thx
Was ist mit dem VB gg. die Ehefrau passiert?
Liebe Grüße

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Nicolex3
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#6

15.12.2016, 15:55

Was ist mit dem VB gg. die Ehefrau passiert?[/quote]

Einen VB gegen die Ehefrau habe ich auch. Da steht dann halt drauf, dass sie zusammen mit ihrem Ehemann als Gesamtschuldner haftet. Quasi 2 VB's und auf beiden steht die gesamtschuldnerische Haftung drauf.
Aelizia
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#7

15.12.2016, 17:59

Dann hast Du doch für jeden einen VB!
Du kannst aus jedem VB gegen den jeweiligen Antragsgegner vollstrecken und jeweils eine 0,3 Gebühr berechnen.
Die Gesamtschuldnerschaft ist davon unabhängig.
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