Definition Aktivvermögen

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
Lieschenmueller87
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 24.10.2016, 16:13
Beruf: REFA+RENO
Software: RA-Micro

#1

24.10.2016, 16:19

Hallo zusammen,

wir haben einen Ehevertrag abzurechnen und mein Chef ist der Meinung, dass zum Aktvvermögen auch hochgerechnete Rentenanwartschaften gehören.
Kann mir dazu jemand etwas sagen? Ich habe davon noch nichts gehört und bin bisher davon ausgegangen, dass das nichts mit dem "gegenwärtigen Vermögen" der Ehegatten (§ 100 GNotKG) zu tun hat.

Vielen Dank!
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2199
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

24.10.2016, 20:09

Würde die Idee bzw. Hoffnung des Chefs auch eher verneinen.
Siehe z. B. Korintenberg, GNotKG, 19. Aufl. 2016, §100 Rn. 35 (Bearb. Tiedtke):
"Maßgebend ist bei Eheverträgen - im Gegensatz zu Erbverträgen - das gesamte Reinvermögen, auch das nicht übertragbare und nicht vererbbare, aber nur das bei Vertragsabschluss vorhandene Vermögen, also nicht erst anwachsende Pensionasansprüche. Zum Vermögen rechnen damit auch Rückkaufswerte von Kapitallebensversicherungen (im Gegensatz zu letztwilligen Verfügungen, dort nur, wenn sie vererbbar sind, also kein Bezugsberechtigter eingesetzt ist). "
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Lieschenmueller87
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 24.10.2016, 16:13
Beruf: REFA+RENO
Software: RA-Micro

#3

25.10.2016, 08:19

Vielen vielen Dank Herr Filzek!
Eine unterstützende Meinung mehr.

Ich bin gespannt, wie mein Chef reagiert!
Antworten