Erstattung der USt. bei §§ 45 ff. RVG

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#1

28.09.2016, 21:51


Das OLG München hat im Beschluss vom 11.08.2016 - 11 W 1281/16 zutreffend entschieden, dass dem im Wege der PKH beigeordneten RA im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach den §§ 45 ff. RVG auch dann ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Festsetzung der Umsatzsteuer zusteht, wenn die von ihm vertretene Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
beck-blog v. 28.09.2016

A.A.:
OLG Celle, Beschl. vom 04.10.2013 – 2 W 217/13
MDR 2013, 1434 = JurBüro 2014, 31 = RVGreport 2014, 20 = juris
Zuletzt geändert von 13 am 22.08.2017, 22:17, insgesamt 1-mal geändert.
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#2

22.08.2017, 22:08

So jetzt auch OLG Braunschweig:
LS
Der im Wege der PKH beigeordnete RA hat gegen die Staatskasse auch dann einen Anspruch auf Festsetzung der USt., wenn die von ihm vertretene Partei vorsteuerabzugsberechtigt ist.

OLG Braunschweig, Beschl. v. 07.08.2017 - 2 W 92/17

juris
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