Klage u. Widerklage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Katjes*
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#1

28.09.2016, 13:49

Hallo ihr Lieben,

ich hab hier ein kleines Problemchen.

Wir haben für den Mandanten Klage in einer Unfallsache über 2.000,00 € erhoben. Die Rechtsschutzversicherung hat Deckung erteilt.

Der Gegner hat dann Widerklage über 5.000,00 € gegen die Kfz-Haftpflicht unseres Mandanten erhoben. Die Haftpflicht hat uns sodann mit der Vertretung beauftragt.

Nach einem Termin erging Urteil.

Jetzt frage ich mich, wie ich abrechnen muss. Normalerweise müsste ich ja die Streitwerte addieren, Verfahrens-, Terminsgebühr und fertig. Aber wir haben in dieser Sache ja quasi zwei Auftraggeber. Bekommt dann die Rechtsschutz eine Rechnung aus dem SW von 2.000,00 € und die Haftpflicht aus dem Wert von 5.000,00 €? Wobei ich ja nicht zwei mal die Verfahrens- und Terminsgebühr abrechnen darf?! :kopfkratz

Stehe gerade auf dem Schlauch. Hat jemand ne Idee?

Viele Grüße,
K.
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Anahid
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#2

28.09.2016, 13:55

Ja, guck mal ein Thema drunter.
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Katjes*
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#3

28.09.2016, 17:23

Wo meinst Du? :kopfkratz
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Adora Belle
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#4

28.09.2016, 17:33

Das hier: Abrechnung VU außergerichtl.,Klage,Widerklage Das bleibt natürlich nicht immer und in jeder Foren-Ansicht drunter, drüber oder nebendran. ;)
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