Schuldner verfügungsberechtigt, aber kein Kontoinhaber

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icerose
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#1

24.08.2016, 14:58

Hallo ihr fleißigen Vollstrecker(innen),
hab in der Suche nichts gefunden - bin vielleicht auch nur zu doof zum Suchen :oops: .

Wie kann ich denn Ansprüche meines Schuldners pfänden, wenn er für ein oder mehrere Konten zwar Verfügungsberechtigter, aber nicht der Kontoinhaber ist?
Wird dann der Kontoinhaber mein Drittschuldner? Was ist das dann für ein Text im Pfüb?

Ich danke herzlich im Voraus für eure Denkanstöße ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Erdbeerliiiebe

#2

24.08.2016, 15:03

Ich hatte da noch was im Hinterkopf... hatten wir vor Kurzem hier im Forum.

Auch wenn nicht gerade ermutigend aber:

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/r ... gehoerigen

Wahrscheinlich war das Konto deine letzte Chance?
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#3

24.08.2016, 15:24

danke, Erdbeerliiibe.
Nee, so schlimm ist es nicht, dann sind eben nur 2 Banken Drittschuldner, wo mein Schuldner direkt Kontoinhaber ist. :lol:
Aber er ist halt verfügungsberechtigt bei Mama und einer GmbH, dort ist er auch "wirtschaftlich berechtigt". Was heißt das eigentlich?
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Pitt
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#4

24.08.2016, 15:41

Die Dokumentation des wirtschaftlich Berechtigten bei der Kontoeröffnung hängt unter anderem mit dem Geldwäschegesetz zusammen. Der "wirtschaftlich Berechtigte" wird hier anschaulich erklärt:
http://www.bankrecht-und-bankpraxis.de/ ... D=350&tx_t
Erdbeerliiiebe

#5

24.08.2016, 15:49

icerose hat geschrieben:"wirtschaftlich berechtigt"

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... ww&cad=rja ein direkter PDF-Download.

Aus Bankensicht erklärt. Möglicherweise kannst du hier pfänden.
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#6

24.08.2016, 16:38

:thx euch beiden - leider ist der Pfüb grad rausgegangen. Ich behalte das aber im Hinterkopf, falls die jetzt kommende Kontopfändung von 2 Konten dem Schuldner noch nicht reicht :lol:
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