Ich stehe mal wieder auf der Leitung.
Das Gericht erlässt aufgrund einer im Endurteil ausgesprochenen Kostenquotelung einen KFB, quotelt jedoch nur die RA-Gebühren, die Gerichtskosten werden nicht berücksichtigt.
Wir haben sof. Beschwerde eingelegt.
Daraufhin ergeht ein Beschluss, mit welchem der ursprüngliche KFB abgeändert wird. (In den Gründen steht dazu "die zulässige Beschwerde erwies sich als begründet")
So, wer trägt die Kosten der Beschwerde? Eigentlich kommt ja nur der Gegner in Betracht, der jetzt wesentlich mehr zahlen muss, sprich der KFB wurde zu seinen Ungunsten geändert, auch wenn der ja so garnix dafür kann, dass das Gericht da einen Fehler gemacht hat. Das Gericht wird ja wohl kaum was zahlen
Beschwerde gg. KFB - Kosten
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Gerade bei solchen Konstellationen gibt es immer wieder Gerichte, die sich um eine KGE drücken. Diese ist aber notwendig, um einen KFB für das Erinnerungsverfahren zu erwirken. Daher ggf. unbedingt einen Antrag stellen auf Nachholung der KGE - und aufpassen, dass dabei nicht so ein Humbug wie "gegeneinander aufgehoben" herauskommt.
~ Grüßle ~
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